Vereinsberatung

Mitgliedschaft im BRSNW

Um von den verschiedensten Dienstleistungen und Sportangeboten des BRSNW profitieren zu können, ist eine Mitgliedschaft im BRSNW erforderlich. Satzungsgemäß können als ordentliche Mitglieder selbstständige Behinderten-, Reha- und Versehrten-Sportvereine, Behinderten- und Reha-Sportabteilungen, die Vereinen, Verbänden oder Einrichtungen angeschlossen sind, in den BRSNW aufgenommen werden.
Als außerordentliche Mitglieder zählen natürliche und juristische Personen, die die Ziele des Behindertensports unterstützen. Fragen zur Vereinsgründung beantwortet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hier.

Vor dem Aufnahmeverfahren in unserem Verband müssen Sie sich als ordentliches Mitglied zwischen zwei Tarifen (Tarif A / Tarif B), die in der Beitrags- und Finanzordnung aufgeführt werden, entscheiden. Um die einzelnen Leistungen der beiden Tarife einsehen zu können klicken Sie bitte hier:

Beitragsordnung Stand 01.01.2026     

Finanzordnung Stand 01.09.2024

Durch die ordentliche Mitgliedschaft haben Sie z. B. die Möglichkeit eine Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport zu beantragen oder an der breiten Sportangebotspallette des BRSNW wie dem Spielbetrieb in den einzelnen Sportarten oder an anderen Events teilzunehmen.

Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und Ordnungen des BRSNW und die von dessen Organen gefassten Beschlüsse anzuerkennen und zu befolgen und für die Interessen des BRSNW einzutreten.

Für die Aufnahme in unseren Verband müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Für die Freischaltung des online-Zertifizierungsportals, über das die Rehabilitationssportangebote gemeldet werden müssen, benötigen wir zusätzlich folgendes (zutreffend nur für eine ordentliche Mitgliedschaft im Tarif A oder B, wenn der Verein Rehabilitationssport über den BRSNW anbieten möchte):

  • Formblatt E (Bitte ausfüllen und vollständig ankreuzen, auch wenn ein „Punkt von A-I“ für Sie nichtzutreffend ist.)
  • Institutionskennzeichen Ihres Vereins (um eine Abrechnung vornehmen zu können ist eine Beantragung eines Institutionskennzeichens über Ihren Verein direkt bei der ARGE IK erforderlich). Informationen, sowie den Antrag finden Sie über folgenden Link: http://www.dguv.de/arge-ik/antrag/index.jsp)

 

Die Mitgliedschaft im BRSNW ist mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden, deren Berechnungsgrundlage, Höhe und Fälligkeit vom Hauptvorstand des BRSNW festgelegt und in der Beitrags- und Finanzordnung aufgeführt werden.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, dessen Entscheidung dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt wird. Eine Bestätigung der Aufnahme in unseren Verband sowie die Rechnung über den Aufnahmebeitrag erhalten Sie in gesonderten Schreiben.

 

Hier geht es zum Aufnahmeantrag

Hier geht's zur Datenschutzerklärung

Hier gehts zum Formblatt E

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Sascha Crincoli unter Tel.:  0203 7174 148 oder per Mail: crincoli@brsnw.de zur Verfügung.