Vereinsberatung

Mitgliedschaft im BRSNW

Um von den verschiedensten Dienstleistungen und Sportangeboten des BRSNW profitieren zu können, ist eine Mitgliedschaft im BRSNW erforderlich. Satzungsgemäß können als ordentliche Mitglieder selbstständige Behinderten-, Reha- und Versehrten-Sportvereine, Behinderten- und Reha-Sportabteilungen, die Vereinen, Verbänden oder Einrichtungen angeschlossen sind, in den BRSNW aufgenommen werden.
Als außerordentliche Mitglieder zählen natürliche und juristische Personen, die die Ziele des Behindertensports unterstützen. Fragen zur Vereinsgründung beantwort übrigens der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hier.

Vor dem Aufnahmeverfahren in unserem Verband müssen Sie sich als ordentliches Mitglied zwischen zwei Tarifen (Tarif A / Tarif B), die in der Beitrags- und Finanzordnung aufgeführt werden, entscheiden. Um die einzelnen Leistungen der beiden Tarife einsehen zu können klicken Sie bitte hier.

Für die Aufnahme in unseren Verband als ordentliches Mitglied müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Schriftstück zur Beantragung der Aufnahme in unseren Verband
  • Satzung des Vereins
  • Auszug aus dem Vereinsregister beim Amtsgericht
  • Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt

Für die Aufnahme in unseren Verband als außerordentliches Mitglied müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Schriftstück zur Beantragung der Aufnahme in unseren Verband
  • Erläuterung inwiefern die Ziele des Behindertensports unterstützt werden

Sofern es sich um einen (eingetragenen) Verein handelt, können auch folgende Unterlagen zusätzlich eingereicht werden:

  • Satzung des Vereins
  • Auszug aus dem Vereinsregister beim Amtsgericht

Die Mitgliedschaft im BRSNW ist mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden, deren Berechnungsgrundlage, Höhe und Fälligkeit vom Hauptvorstand des BRSNW festgelegt und in der Beitrags- und Finanzordnung aufgeführt werden.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, dessen Entscheidung dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt wird. Eine Bestätigung der Aufnahme in unseren Verband sowie die Rechnung über den Aufnahmebeitrag erhalten Sie in gesonderten Schreiben.

Durch die ordentliche Mitgliedschaft haben Sie z. B. die Möglichkeit eine Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport zu beantragen oder an der breiten Sportangebotspallette des BRSNW wie dem Spielbetrieb in den einzelnen Sportarten oder an anderen Events teilzunehmen.

Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und Ordnungen des BRSNW und die von dessen Organen gefassten Beschlüsse anzuerkennen und zu befolgen und für die Interessen des BRSNW einzutreten.

Hier geht es zum Aufnahmeantrag.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Sascha Crincoli unter Tel.:  0203 7174 148 oder per Mail: crincoli@brsnw.de zur Verfügung.