Rehabilitationssport

Lizenzausstellung

Das Verfahren zur Lizenzausstellung und Lizenzverlängerung wurde vereinfacht. BRSNW-Mitgliedsvereine können nach ihrem Log-In (bitte beachten Sie, dass ausschließlich BRSNW-Mitgliedsvereine Zugangsdaten erhalten!) im Qualifizierungsportal (Home - Qualiportal (brsnw- qualifizierung.de) über den Button „Anträge“ in wenigen Schritten die Lizenzausstellung bzw. Lizenzverlängerung für Ihre Übungsleitungen vornehmen. Damit entfällt das Ausdrucken zusätzlicher Unterlagen sowie der postalische Versand. Hier folgt eine kurze Erläuterung zur Vorgehensweise über das Qualifizierungsportal.

  1. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Qualifizierungsportal ein
  2. Betätigen Sie den Button „Anträge“
  3. Wählen Sie aus zwischen „die Ausstellung einer Lizenz beantragen“ oder „die Verlängerung einer Lizenz beantragen“
  4. Die Angaben zum Verein sind bereits eingetragen
  5. Tragen Sie die Angaben zur Übungsleitung ein
  6. Wählen Sie die Art der Lizenz aus
  7. Laden Sie die benötigten Lizenzausstellungsdokumente hoch
    1. Lizenzneuausstellung
      1. Teilnahmebescheinigung(en)
      2. 1.-Hilfe-Nachweis (9 UE - der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als 2 Jahre sein darf)
      3. Unterschriebener DBS-Ehrenkodex, sofern noch keiner vorliegt
    2. Lizenzverlängerung
      1. Teilnahmebescheinigung(en) in Höhe von 15 Lerneinheiten (Online durchgeführte Fortbildungen ab dem 01.01.2023 werden nur noch mit maximal 8 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung anerkannt. Die weiteren benötigten Lerneinheiten müssen zwingend in Präsenz erfolgen.)
      2. Unterschriebener DBS-Ehrenkodex, sofern noch keiner vorliegt
  8. Betätigen Sie den Button „Absenden“

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich DOSB-Lizenzen, die von uns ausgestellt wurden, verlängern können. Auch können wir keinen anderen, als den DBS-Ehrenkodex anerkennen. Zudem darf eine Lizenzverlängerung nach den DOSB-Ausbildungsrichtlinien nur im Quartal des Ablaufs beantragt werden.

Sollten Sie nicht in der Lage sein den Antrag über das Qualifizierungsportal zu stellen, können Sie die Lizenzausstellung bzw. Lizenzverlängerung über den Antrag auf Neuausstellung/Verlängerung der Lizenz "Übungsleiter B Sport in Rehabilitation" beantragen. Hier muss neben der Teilnahmebescheinigung(en), dem vom der Übungsleitung unterzeichneten DBS-Ehrenkodex, dem 1.-Hilfe-Nachweis (9UE - der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als 2 Jahre sein darf) sowie mit der entsprechenden Bestätigung des BRSNW-Mitgliedsvereins gebündelt eingereicht werden, da bei fehlenden Unterlagen sich die Bearbeitung verzögern bzw. bei Bestätigung durch einen Nicht-Mitgliedsverein oder fehlende Bestätigung die Lizenz nicht ausgestellt werden kann.

Alle Informationen zum seit 2018 gültigen DOSB-Lizenzmanagementsystem, das auch im BRSNW Anwendung findet, erhalten Sie auf dieser Seite in unserem Bereich Qualifizierung.

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Ausstellung einer neuen Lizenz die Übungsleitung zusätzlich einmal über die Online-Anerkennung (Zertifizierungsportal (rehasportzentrale.de)) angemeldet und vom Verband freigeschaltet werden muss, um diese für Rehabilitationssportgruppen einsetzen zu können. Mit der Freischaltung werden auch die Lizenzdaten der Übungsleitung in die Online-Anerkennung übertragen.

Umgang mit ungültigen Lizenzen: Wie bekannt ist, darf der ärztlich verordnete Rehabilitationssport nur mit einer gültigen Lizenz nach den „Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/in Rehabilitationssport“ der BAR durchgeführt werden. Um Ihre DOSB-Lizenz rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern zu können, müssen Sie während der gesamten (Lizenz-)Laufzeit an Fortbildungen im Rehabilitationssport mit mindestens 15 Lerneinheiten teilnehmen. Die Auswahl der Fortbildungen können in unseren Strukturen profilübergreifend ausgewählt werden. Online durchgeführte Fortbildungen, die im Jahr 2020, 2021 und 2022 absolviert wurden, können in vollem erforderlichem Umfang zur Lizenzverlängerung ab dem 01.01.2023 herangezogen werden. Online durchgeführte Fortbildungen ab dem 01.01.2023 werden nur noch mit maximal 8 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung anerkannt. Die weiteren benötigten Lerneinheiten müssen zwingend in Präsenz erfolgen. Wird dies versäumt, so besteht nach den DBS-Ausbildungsrichtlinien folgende Möglichkeit.

Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

  • Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 15 Lerneinheiten.
  • Verlängerung um 4 Jahre ab Gültigkeitsende der abgelaufenen Lizenz.

Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

  • Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 Lerneinheiten (maximal 15 Lerneinheiten können durch Online-Fortbildungen absolviert werden).
  • Verlängerung um 4 Jahre ab Gültigkeitsende der abgelaufenen Lizenz.

Überschreitung der Gültigkeit um mehr als drei Jahre:

  • Lizenz verliert ihre Gültigkeit und es muss ein P8-Lehrgang (verkürzter Grundlagenlehrgang) sowie der jeweilige Profilblock (z. B. Orthopädie) wiederholt werden.

Besonderheit bei Innere Medizin

Fortbildung in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit:

  • Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten.
  • Verlängerung um 2 Jahre ab Gültigkeitsende der abgelaufenen Lizenz.

Fortbildung ab dem vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit:

  • Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten (maximal 15 Lerneinheiten können durch Online-Fortbildungen absolviert werden).
  • Verlängerung um 2 Jahre ab Gültigkeitsende der abgelaufenen Lizenz.

Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 2 Jahren:

  • Lizenz verliert ihre Gültigkeit und es muss ein P8-Lehrgang (verkürzter Grundlagenlehrgang) sowie der Profilblock (Innere Medizin) wiederholt werden.

Umgang mit externen Fortbildungen: Sollten Sie Fortbildungen über einen externen Anbieter besuchen und sich nicht sicher sein, ob diese Fortbildung von uns für die Lizenzverlängerung anerkannt werden kann, empfehlen wir dies vorab mit uns zu klären.

Sollten Sie zur Erklärung der Anträge, der Vorgehensweise oder beim Beantragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die für Ihren Bezirk zuständigen Sachbearbeiter*innen gerne beratend zur Verfügung. Damit Sie die richtige Ansprechperson erreichen orientieren Sie sich bitte an der ersten Zahl Ihrer 4-stelligen Vereinsnummer. Beispiel: Vereinsnummer 1234 = Bezirk 1

Stefan Ebeling
Teamleitung
Sachbearbeiter Rehabilitationssport, Lizenzwesen, Beratung Bezirk 1 - Detmold
Tel.: 0203-7174-146
Fax: 0203-7174-163
E-Mail: ebeling@brsnw.de

Johannes Rütten/Matthias Rabke
Sachbearbeiter Rehabilitationssport, Lizenzwesen, Beratung Bezirk 2 - Münster
Tel.: 0203-7174-162
Fax: 0203-7174-163
E-Mail: ruetten@brsnw.de

Kotaro Yasukawa
Sachbearbeiter Rehabilitationssport, Lizenzwesen, Beratung Bezirk 3 - Arnsberg
Tel.: 0203-7174-164
Fax: 0203-7174-163
E-Mail: yasukawa@brsnw.de

Sandra Geffers
Sachbearbeiterin Rehabilitationssport, Lizenzwesen, Beratung Bezirk 4 – Düsseldorf
Tel.: 0203-7174-192
Fax: 0203-7174-163
E-Mail: geffers@brsnw.de

Ursula Harzheim
Sachbearbeiterin Rehabilitationssport, Lizenzwesen, Beratung Bezirk 5 – Köln
Tel.: 0203-7174-153
Fax: 0203-7174-163
E-Mail: harzheim@brsnw.de