Im Sportversicherungsvertrag sind unter anderem auch die vom Verein beauftragten Helfer*innen bei allen Veranstaltungen, die vom Verein veranstaltet werden, mitversichert.
Darunter fallen auch Ärzt*innen, wenn diese unmittelbar mit dem Verein direkt eine Vereinbarung über die Aufsicht/Unterstützung auf einer Veranstaltung (hier: ärztlicher Dienst bei einem Rehabilitationssportangebot) getroffen haben. Anders verhält es sich, wenn die Vereine eine Vereinbarung mit einer Klinik o.ä. getroffen haben. Dann besteht zwar ebenfalls Versicherungsschutz im Vertragsverhältnis zu der Klinik, nicht jedoch für die Ärzt*innen.
Die von der Klinik entsendeten Ärzt*innen (Angestellte*r der Klinik) handeln dann im Auftrag der Klinik. Versicherungsschutz muss/sollte über deren Betriebshaftpflichtversicherung bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund muss im Einzelfall geklärt werden, ob über die Sporthaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für einen eingesetzten Arzt bzw. eingesetzte Ärztin besteht.
Wollen Sie den Versicherungsschutz z. B. für Ihre Ärzt*innen im Rehabilitationssport/Herzsport überprüfen lassen oder haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz, steht Ihnen das Versicherungsbüro unter folgenden Kontaktdaten, Tel.: 0203-600107-18, Fax: 0211-963-3626,
Mail: vsbduisburg@ARAG-Sport.de, gerne zur Verfügung.