Die rechtliche Grundlage für den Rehabilitationssport liefert das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Wie die gesetzlichen Vorgaben im Rehabilitationssport umgesetzt werden, regelt die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in der aktuell gültigen Fassung.
Aufbauend auf die Rahmenvereinbarung gelten weitere Verträge/Vereinbarungen für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports, in denen u.a. die Vergütungssätze festgelegt sind:
Vertrag über die Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports (Primärkassen)
Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports (Ersatzkassen)
Abkommen über die Durchführung des ärztlich verordneten Rehasports in Gruppen unter ärztl. Betreuung (DGUV)