Rehabilitationssport

Rahmenvereinbarung und Neuregelungen Herzsport

Im Zuge der Überarbeitung der „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011“ ergaben sich Neureglungen für die ärztliche Betreuung und Überwachung in Herzsportgruppen.

Bisher war im Rehabilitationssport mit Herzpatient*innen eine ständige persönliche Anwesenheit des verantwortlichen Arztes* der verantwortlichen Ärztin (zukünftig Herzsportgruppenärzt*in) während der Übungseinheit festgeschrieben. Dies führte und führt vermehrt zu Schwierigkeiten bei den Mitgliedsvereinen, diese Bedingungen zu erfüllen und Ärzt*innen für diese Aufgabe zu gewinnen.

Abweichend von Ziffer 12.2 der Rahmenvereinbarung können Herzsportgruppen auch ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden. In diesen Fällen ist die zusätzliche Absicherung der Notfallsituation notwendig und kann in verschiedenen Varianten sichergestellt werden.

Weitere Informationen zur Umsetzung und Zertifizierung erhalten Sie bei den FAQ Herzsport und in den Informationsschreiben im Bereich Downloads Herzsport.