Der Hauptvorstand besteht aus:
- den Mitgliedern des Vorstandes,
- den Ehrenvorsitzenden,
- den Ehrenmitgliedern nach Satzung §12 1.1.2 die zuvor dem Vorstand nach §13 der Satzung für mindestens 3 Wahlperioden angehört haben,
- den Vorständen der Bezirke
Der Hauptvorstand erfüllt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Satzung, der Ordnungen und nach Maßgabe der vom Verbandstag gefassten Beschlüsse.