Rehabilitationssport

Ärztliche Betreuung im Rehasport

Jedem Sportverein, der als Leistungserbringer von Rehabilitationssport anerkannt ist, steht eine ärztliche Betreuung zur Seite: Vereinsärzt*innen beraten die Vereine, die Rehasportgruppen, deren Mitglieder und die Übungsleitung. Sie betreuen die Durchführung des Rehabilitationssports im Verein.

Mit der Übernahme ihrer Tätigkeit erklären sie sich grundsätzlich bereit, den Übungsleiter*innen der von ihnen betreuten Rehasportgruppen Auskunft zu geben über Krankheitsbilder und gegebenenfalls die Belastbarkeit der Teilnehmer*innen.

Die Rahmenvereinbarung 2022 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) regelt die vereinsärztlichen Aufgaben detailliert. Einmal sind dort die allgemeinen Aufgaben der Betreuung einer Rehasportgruppe festgeschrieben; gesondert werden die speziellen Aufgaben der Betreuung einer Herzgruppe im Rehasport aufgeführt.

Die ärztliche Betreuung der Rehasportgruppen

  • berät – auch telefonisch – Gruppe und Leitung bei Bedarf während der Übungseinheit.
  • informiert die behandelnden/verordnenden Ärzt*innen über die Durchführung des Rehasports, sofern dies für die Behandlung/Verordnung relevant ist.

Die ärztliche Betreuung der Herzgruppen im Rehasport

  • ist während der Übungsstunde anwesend und überwacht die Gruppe
    erfragt die Belastbarkeit der Teilnehmer*innen
    und spricht mit der Übungsleitung die darauf abgestimmte Trainingsgestaltung ab,
    dokumentiert die Belastungsvorgaben und Befunde,
    legt die Gruppengröße fest.
  • kann auch alternativ erfolgen: Besuch der Gruppe mindestens alle sechs Wochen
    bei Absicherung von Notfallsituationen durch ständige Anwesenheit oder
    ständige Bereitschaft von qualifizierter Rettungskraft oder ständiger Bereitschaft von Herzgruppenarzt*ärztin.

Wir empfehlen unseren Vereinen

  • zu prüfen, ob alle Übungsleiter*innen der Rehasportgruppen die aktuellen Kontaktdaten der zuständigen ärztlichen Betreuung haben und eine Telefonnummer, unter der diese während der Übungsstunden prinzipiell erreichbar ist.
  • zu prüfen, ob telefonische Sprechzeiten vereinbart wurden, in denen die ärztliche Betreuung der Übungsleitung für die Beantwortung von Fragen zu den Teilnehmer*innen zur Verfügung steht, und sicherzustellen, dass beide Seiten darüber informiert sind.
  • zu prüfen, ob die dokumentierten Daten zu den Rehasportgruppen auf dem neuesten Stand sind und sicherzustellen, dass die Vereinsärzt*innen diese kennen.
  • für die Einsatzplanung der Ärzt*innen eine Liste zu führen, aus der hervorgeht: Wer ist Ansprechpartner*in für welche Rehasportgruppe? Der Einsatzplan für den Herzsport muss eindeutig zeigen: Wer betreut welche Gruppe in welcher Halle?

Ein Infoblatt mit Details aus der Rahmenvereinbarung finden Sie hier.