Prävention sexualisierter und interpersonaler Gewalt

Warum brauchen wir ein Präventionskonzept ?

Sexualisierte und interpersonale Gewalt kommen in allen gesellschaftlichen Bereichen, unabhängig vom Alter und Geschlecht, vor, somit auch im Sport. Damit Übergriffe möglichst verhindert werden, will der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen (BRSNW) in seinen Strukturen auf allen Ebenen für das Thema sensibilisieren und konkrete Maßnahmen umsetzen. Diese sollen auch die individuelle Situation für Menschen mit oder mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung insbesondere im Sport berücksichtigen.

Mit der Sensibilisierung will der BRSNW in seinen Strukturen auch die Verantwortung eines jeden Menschen deutlich machen und eine „KULTUR DES HINSEHENS UND DER AUFMERKSAMKEIT“ etablieren. Selbstbehauptungskompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung von Menschen mit oder mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung weiter vorantreiben.


Aktualisiertes „Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter und interpersonaler Gewalt“ des BRSNW

Neben den Entwicklungen des Themas in den vergangenen 3 Jahren, nimmt das Konzept auch die Ergebnisse der verbandsinternen Risikoanalyse auf und leitet daraus Leitlinien für die Verbandsstrukturen ab. Die Leitlinien sollen nicht nur konkrete Risikosituationen transparent und bewusst machen, sondern auch Hilfestellung geben, wie diese Situationen vermieden oder transparent aufgelöst werden können. Die Leitlinien sollen die Handlungsmaxime für alle im BRSNW tätigen Menschen bilden.

„Mit diesem erweiterten Schutzkonzept möchten wir unsere klare Haltung zum Thema noch einmal unterstreichen“, so Lars Wiesel-Bauer, Geschäftsführer des BRSNW. „Daher sind wir in diesem Jahr auch gerne Mitglied im „Qualitätsbündnis Sport NRW“ geworden, stehen zu den Qualitätskriterien und möchte sie weitertransportieren. Bei der Erstellung unseres Schutzkonzeptes wurden wir hervorragend von den zuständigen Kolleg*innen des Landessportbundes NRW beraten und begleitet, wofür wir uns  ganz besonders bedanken.“

Neben dem Schutzkonzept wird der BRSNW in den nächsten Monaten auch den Leitfaden für Vereine überarbeiten.


Was ist das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport ?

Das Qualitätsbündnis wurde auf der Grundlage des 10-Punkte-Aktionsprogramms und der Initiative “Schweigen schützt die Falschen” durch den Landessportbund NRW und seiner Sportjugend in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund, entwickelt. Das Qualitätsbündnis wird von der Staatskanzlei NRW unterstützt.

Ziel des Qualitätsbündnisses ist es, sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen im organisierten Sport.

Informationen zum Qualitätsbündnis Schutz vor Gewalt im Sport | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.


Ihre Ansprechpartner*innen im Verband

Johannes Rütten
Tel: 0203 7174 - 162
ruetten@brsnw.de

Ulrike Plitt
plitt@brsnw.de


Wo bekomme ich Hilfe?

HILFETELEFON SEXUELLER MISSBRAUCH
Die Fachkräfte des Hilfetelefons unterstützen Anrufende, die eine Beratungsstelle suchen, und nennen Hilfsangebote vor Ort, an die man sich wenden kann.

Tel.: +49 (800) 2255530
Website: www.hilfetelefon-missbrauch.de

Weitere Informationen zum Thema

www.hilfeportal-missbrauch.de
www.dksb.de
www.suse-hilft.de
www.psg.nrw 

WEISSER RING
Die ehrenamtlichen Berater*innen am Opfer-Telefon sind direkt für die Betroffenen da, wenn Unterstützung nach einer Straftat benötigt wird oder für Personen, die in Vertretung für jemanden anrufen. Darüber hinaus verweisen sie auch an externe Beratungsstellen oder andere Unterstützungsmöglichkeiten im erreichbaren Umfeld

Tel.: +49 (116) 006
Website: www.weisser-ring.de


Kontakt zu Fachberatungsstellen

Intervention bei interpersonaler Gewalt insbesondere der sexualisierten Gewalt erfordert professionelles Handeln, das auch konsequent die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Aus diesem Grund muss so früh wie möglich auf die Hilfe von externen Fachleuten (z. B. regionale Kinderschutzbünde, Weißer Ring, örtliche Jugendämter und Polizei) zurückgegriffen werden. Der Vorteil von unabhängigen Beratungsstellen ist, dass diese entsprechend frei agieren und Empfehlungen dafür geben können, wann und unter welchen Bedingungen die örtlichen Behörden (z. B. Polizei, Jugendamt) einzuschalten sind. Alle weiteren Schritte sollen gemeinsam mit der Fachberatungsstelle und unter Berücksichtigung der Wünsche des*der Betroffenen erfolgen.


Weitere Downloads für Vereine

Kompaktwissen PSG - Download -

Leitfaden für BRSNW Vereine - Download -


Leitlinie

Dokumentationsbogen / Verdachtstagebuch

Selbstauskunft / Selbstverpflichtungserklärung