Rehabilitationssport

Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport

Die ordentlichen BRSNW-Mitgliedsvereine können über die Online-Anerkennung unter dem Link www.zertifizierung.rehasportzentrale de Rehabilitationssportgruppen nach § 64 SGB IX beantragen. Dabei ist nachstehende Vorgehensweise zwingend erforderlich.

Durch die Einführung der Online-Anerkennung entfällt die Einreichung von diversen Formularen beim BRSNW. Allerdings müssen gewisse Formulare zumindest beim Verein als anerkannten Leistungserbringer von Rehabilitationssport vorliegen, die auf Nachfrage angefordert werden können. Sie haben dafür die Möglichkeit die Formulare über den PC auszufüllen. Damit die Bearbeitung reibungslos erfolgen kann, prüfen Sie bitte folgende Punkte:

  1. Sind Sie ordentliches Mitglied des BRSNW und im Besitz einer 4-stelligen Vereinsnummer?
  2. Sind Ihre Übungsleiter*in im Besitz einer entsprechend gültigen Übungsleiterlizenz für den Rehabilitationssport?
    2.1. Wenn Sie Angebote für Kinder und Jugendliche oder Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins anbieten, müssen die Übungsleitenden ein erweiteres Führungszeugniss vorlegen.
  3. Verfügen Sie über ein Institutionskennzeichen?
    Hier geht es zum Antrag bei der ARGE IK
  4. Formulare

                      Anerkennung Rehabilitationssport (neu ab 01.01.2022)

  • Formular E (Erklärung als Leistungserbringer): muss  einmalig  von einem Vereinsverantwortlichen nach §26 BGB unterzeichnet (gültig für alle Gruppen) dem BRSNW eingereicht werden.
  • Formular AN (Anerkennung): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst; Formblatt zum Verbleib im Verein.
  • Formular ÜL (Übungsleitung): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst, Formblatt muss dem Verein von allen Übungsleiter*innen unterschrieben vorliegen; Formblatt zum Verbleib im Verein.
  • Formular M (Medizinische/ärztliche Betreuung): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst, Formblatt muss dem Verein von allen Mediziner*innen unterschrieben vorliegen; Formblatt zum Verbleib im Verein.
  • Formular AP (Ansprechpartner*in): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst, Formblatt muss dem Verein von allen Ansprechpartner*innen unterschrieben vorliegen; Formblatt zum Verbleib im Verein.

                         Formulare Anerkennung Herzsport (neu ab 01.10.2022)

  • Formular E (Erklärung als Leistungserbringer): muss einmalig (erneut) für alle Vereine mit Herzsportangeboten, bestehende oder neue Angebote, dem BRSNW eingereicht werden. (Ausnahme: wenn in der Übergangsphase bis 31.12.2021 bereits EH eingereicht wurde)
     
  • Formular ANH (Anerkennung Herzsport): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst, Formblatt zum Verbleib im Verein.
  • Formular ÜL (Übungsleitung): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst, Formblatt muss dem Verein von allen Übungsleiter*innen unterschrieben vorliegen.
  • Formular MH (Medizinische/ärztliche Betreuung Herzsport): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst, Formblatt muss dem Verein von allen Mediziner*innen unterschrieben vorliegen; Formblatt zum Verbleib im Verein.
  • Formular NH (Notfallabsicherung Herzsport): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst; Formblatt muss dem Verein vom eingesetzten Rettungspersonal unterschrieben vorliegen; Formblatt zum Verbleib im Verein.
  • Formular AP (Ansprechpartner*in): Daten werden im Zertifizierungsportal erfasst, Formblatt muss dem Verein von allen Ansprechpartner*innen unterschrieben vorliegen

Die Anerkennung eines Rehabilitationssportangebots ist für zwei Jahre befristet. Mit der Online Anerkennung wird der bisher gewohnte Listenversand von ablaufenden Rehabilitationssportangeboten eingestellt, da über die Online-Anerkennung die Rehabilitationssportgruppen zwei Monate vor Ablauf durch eine farbliche Markierung angezeigt werden und über die Online-Anerkennung direkt verlängert werden können. Dadurch entfällt zudem die Einreichung des Formblatt VL!

Das Ablaufdatum bei den anerkannten Rehabilitationssportgruppen steht nicht in Verbindung mit der Gültigkeit der Lizenz der verantwortlichen Übungsleitung, sondern lediglich mit dem Ausstellungsdatum der Anerkennung. Bitte beachten Sie, dass das Angebot nur gültig und abrechenbar ist, wenn auch die Übungsleitung über eine gültige Übungsleiterlizenz verfügt.

Nach Antragsstellung zur Verlängerung eines Rehabilitationssportangebots erhalten Sie auch keine Bestätigungsliste mehr wie gewohnt, sondern die weitere Anerkennung des Angebots wird direkt über die Online-Anerkennung sichtbar. Nur die Rehabilitationssportangebote, die in der Online-Anerkennung als gültig markiert sind, dürfen mit den Kostenträgern abgerechnet werden.

WICHTIG: Sollten die Angebote nicht rechtzeitig vor dem Ablaufdatum bei uns verlängert werden, müssen wir davon ausgehen, dass diese nicht verlängert werden sollen, so dass diese aus der Datenbank gelöscht bzw. die Anerkennung verlieren werden. Dies bedeutet somit auch, dass eine Abrechnung mit den Kostenträgern für diese Angebote nicht mehr möglich sein wird. Eine Verlängerung des Angebotes nach dem Ablaufdatum ist nicht möglich. Für diesen Fall muss das Angebot neu beantragt werden.

Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass die angegebene Vereinsanschrift beim BRSNW mit der bei der ARGE IK, die für die Vergabe der Institutionskennzeichen verantwortlich ist, hinterlegten Anschrift identisch sein muss. Bei fehlender Übereinstimmung der Vereinsanschriften, kann dies bei der Abrechnung zu Verzögerungen führen.

Gleiches gilt, dass BRSNW-Mitgliedsvereine, die Kunde bei opta data sind, bei einer neuen Anschrift ebenfalls ihren Abrechnungsdienstleister informieren.