Für Sportvereine bedeutet dies, dass sie über das Vereinsregister im Transparenzregister zu finden sind. Eine Meldepflicht seitens der Sportvereine ist nicht notwendig. Nach §24 und §20 Geldwäschegesetz (GwG) sind Vereine dazu verpflichtet, die Jahresgebühr von 2,50 Euro zu entrichten.
Der Bundesanzeiger Verlag hat die Aufgabe von der Bundesregierung erhalten, diese Gebühren einzuziehen. Dazu versendet der Verlag Gebührenbescheide rückwirkend für die letzten drei Jahre an die Vereine. Diese Gebühren werden auch zukünftig fällig.
Nach §24 und §20 GwG sind Vereine dazu verpflichtet, die Jahresgebühr von 2,50 Euro zu entrichten.
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