Digitalisierungsprozess bei der AOK Rheinland/Hamburg – Verordnungsvordruck „Muster 56“

Aufgrund von Digitalisierungsprozessen bei der AOK Rheinland/Hamburg wird es zu einer Veränderung im Genehmigungsprozess von Rehabilitationssport sowie Funktionstraining auf Verordnungsvordruck „Muster 56“ kommen.

Ab dem 19.06.2019 werden bei der AOK Rheinland/Hamburg die per Post eingereichten Verordnungsvordrucke „Muster 56“ zur Genehmigung von Rehabilitationssport sowie Funktionstraining eingescannt und dem Sachbearbeiter ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

In diesem Zusammenhang erhält das „Muster 56“ einen digitalen Stempel „Dieser Ausdruck entspricht dem digitalisierten Original“, einen „Barcode“, ein „Scan-Datum“ sowie eine „Seitennummerierung“ (siehe beigefügtes Muster als Anlage).

Nach erfolgter Genehmigung wird den Versicherten zur Inanspruchnahme der Leistungen das „Muster 56“ in lediglich ausgedruckter Form wieder zur Verfügung gestellt. Dies gilt mit dem digitalen Stempel als Original für die weiteren folgenden Prozesse z. B. für die erste Abrechnung nach den aktuell gültigen Verträgen zur Erbringung und Abrechnung von Rehabilitationssport sowie Funktionstraining.