BRSNW ist Mitglied im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt

Am Donnerstag, den 14. September 2023 erhielt der BRSNW die Mitgliedsurkunde des Qualitätsbündnisses Sport NRW im Rahmen der REHACARE  2023.

© Andreas Geist / BRSNW v.l. Mona Küppers, LSB NRW, Sylvia Hof, BRSNW, Gerwin-Lutz Reinink, staatskanzlei NRW

Am Donnerstag, den 14. September 2023 erhielt der BRSNW die Mitgliedsurkunde des Qualitätsbündnisses Sport NRW  im Rahmen der REHACARE  2023 aus den Händen von Mona Küpers, Vizepräsidentin des LSB NRW.

Der BRSNW freut sich über die Aufnahme in das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt und befürwortet den Wissenstransfer und Zusammenschluss im organisierten Sport.

Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich der BRSNW mit diesem Themenkomplex insbesondere im Hinblick auf Menschen mit Behinderung, die ggfls., aufgrund des erhöhten individuellen Assistenzbedarfs, einem höheren Risiko als Betroffene von sexualisierter und interpersoneller Gewalt ausgesetzt sein können.

„Ziel des BRSNW ist es unsere Mitgliedsvereine zu sensibilisieren, auf ihrem Weg zu begleiten und damit einen Beitrag zu leisten, dass Menschen vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport besser geschützt werden. Die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis hilft uns dabei die Rahmenbedingungen im Sport, insbesondere auch für Menschen mit Behinderung, weiter zu verbessern.“ sagt Sylvia Hof,  stellv. Vorsitzende des BRSNW.

Weitere Informationen zum Qualitätsbündnis und den Qualitätskriterien für die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis finden Sie unter:

https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport/qualitaetsbuendnis-zum-schutz-vor-sexualisierter-gewalt