2-G-plus-Regelung in den Qualifizierungsmaßnahmen

Besonders in der aktuellen Situation möchten wir die Teilnahme an unseren Qualifizierungsmaßnahmen so sicher wie möglich gestalten. Daher werden alle BRSNW-Qualifizierungsmaßnahmen (Aus- und Fortbildungslehrgängen sowie Qualitätszirkeltagen), die in Präsenz stattfinden, unter Einhaltung der 2-G-plus-Regelung durchgeführt.

Unter der 2-G-plus-Regelung ist die Teilnahme an den BRSNW-Qualifizierungsmaßnahmen nur Teilnehmenden gestattet, die gemäß der Coronaschutzverordnung NRW entweder genesen oder geimpft sind und einen offiziellen tagesaktuellen negativen Coronatest (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, nachweisen können.

Der Nachweis ist jeweils zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme der Lehrgangsleitung vorzulegen. Bei Maßnahmen, die über mehrere Tage am Stück gehen, sind weiterere Nachweise alle 3 Tage vorzuzeigen. D.h. bei Lehrgängen, die am Samstag und Sonntag stattfinden, ist der Testnachweis nur am Samstag zu erbringen.

Sollte eine Teilnahme an unseren Lehrgängen aufgrund der 2-G-plus-Reglung nicht möglich sein, so informieren Sie uns darüber, damit wir zusammen eine Lösung finden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur 2-G-plus-Regelung in unseren Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung.