Vom BRSNW geplante Veranstaltungen, Lehrgänge und Seminare werden derzeit auf Durchführbarkeit geprüft.
Es gilt weiterhin die am 03.04.2022 in Kraft getretene Coronaschutzverordnung in NRW, in dieser die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes auch für NRW angewandt wurden. Sowohl die 3G- als auch die 2Gplus-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen sind entfallen. Damit unterliegt der (Reha-) Sportbetrieb weitestgehend keinerlei Beschränkungen.
Wir möchten dennoch auf die weiterhin hohen Inzidenzzahlen in NRW verweisen und in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten aufzeigen, die alle Vereine zur weiteren Eindämmung der Infektionszahlen nutzen können.
Die aktuelle Vereins-Informationen finden Sie HIER.
Die am 03.04.2022 in Kraft getretene Coronaschutzverordnung in NRW, in welcher die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes auch für NRW angewandt wurden, ist weiterhin gültig. Sowohl die 3G- als auch die 2Gplus-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen sind entfallen. Damit unterliegt der (Reha-) Sportbetrieb weitestgehend keinerlei Beschränkungen mehr. Allerdings möchten wir dennoch auf die weiterhin hohen Inzidenzzahlen in NRW verweisen und in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten aufzeigen, die alle Vereine zur weiteren Eindämmung der Infektionszahlen nutzen können:
Am 03.04.2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten:
Sowohl die 3G- als auch die 2Gplus-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der (Reha-) Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Beschränkungen mehr.
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Am 19.03.2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten, in der erneut Lockerungen festgelegt wurden, die den Sport im Allgemeinen sowie den Rehabilitationssport im Speziellen betreffen. Diese Verordnung wird bis zum 02. April 2022 gültig sein.
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Ab dem 04.03.2022 tritt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft, in der erneut Lockerungen festgelegt wurden, die den Sport im Allgemeinen sowie den Rehabilitationssport im Speziellen betreffen. Diese Verordnung wird bis zum 19.03.2022 gültig sein.
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Seit der letzten Vereins-Information hat sich die Coronaschutzverordnung mehrmals leicht verändert, jedoch ohne direkte Auswirkungen auf den Sport allgemein oder den Rehabilitationssport im Speziellen. Die 2G-Regelung für den (Reha-)Sport im Freien gilt weiterhin, ebenso wie die 2G+-Regelung für (Reha-)Sport in Innenräumen.
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Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
Auf der Website des LSB NRW finden Sie eine überarbeitete Übersicht.
Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!
Die Landesregierung NRW hat, für uns unerwartet und vermutlich aufgrund vieler Nachfragen zum Status „geboostert“, weitere Anpassungen in der Coronaschutzverordnung NRW vorgenommen, die in erster Linie die Regelungen zu den Testungen und Ausnahmen bei der 2G+ Regelung betreffen.
Die aktuelle Vereins-Informationen finden Sie HIER.
Die Änderungen in der Coronaschutzverordnung gelten ab dem 16.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022
Die Landesregierung NRW hat zur Eindämmung der Pandemie und insbesondere der Omikron-Variante die ergriffenen Maßnahmen und somit die Coronaschutzverordnung NRW weiter konkretisiert und angepasst.
Dies betrifft insbesondere die Regelungen für geboosterte Personen bei der 2G+ Regelung sowie die Möglichkeit von beaufsichtigten Selbsttests im Sportverein. Die Änderungen in der Coronaschutzverordnung gelten ab dem 13.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022.
In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
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Das Land NRW geht weiterhin einen strikten Kurs und hat die Maßnahmen in der Coronaschutzverordnung insbesondere zur Testpflicht bei Sportausübungen im Innenraum verschärft. Die 2G-Regelung im Freien und die 2G+-Regelung in Innenräumen gelten für alle Teilnehmenden.
Die ganze Vereins-Info finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Land NRW finden Sie unter folgendem Link:
Aktuelle Presseinfo Land NRW
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung inkl. Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung
In der aktualisierten Fassung der Coronaschutzverordnung NRW (gültig ab 17.12.2021 bis einschließlich 12.01.2022) wurde erneut ein Hinweis zu den Testpflichten für Kinder und Jugendliche in den Ferienzeiten aufgenommen. Aufgrund der fehlenden regelmäßigen Schultestungen in der Ferienzeit gelten Schüler*innen bis einschließlich 26.12.2021 als getestete und ab dem 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 als nicht getestete Person und müssen entsprechend einen negativen Testnachweis erbringen.
In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
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In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
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In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
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Die Landesregierung NRW nimmt wieder Anpassung in der Coronaschutzverordnung NRW vor. Wesentliche Änderungen betreffen die neuen Indikatoren und die Lockerung der Maskenpflicht. Ein weiterer Punkt ist die Zustimmung der Kostenträger zu den Verlängerungen aller Sonderregelungen (Rehasport im Freien, Online-Alternativangebote) und der Hygienezuschläge bis zum 31.12.2021.
Die Landesregierung NRW setzt in einer komplett neuen Fassung der Coronaschutzverordnung die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratung vom 10.08.2021 um. In der Beratung wurde eine neue Systematik eingeführt, bei der die zuletzt gültigen Inzidenzstufen entfallen.
Die neue Verordnung sieht nur noch zwei unterschiedliche Inzidenzstufen vor (unter 35 und ab 35), sodass die 3G Regelung (Geimpfte, Genesene und Getestete) insbesondere ab einer Inzidenz von 35 eine größere Bedeutung erhält.
Die Landesregierung NRW nimmt aufgrund der derzeit stabil niedrigen Inzidenzwerte immer wieder Anpassung in der Coronaschutzverordnung NRW vor.
Neu eingeführt wurde die „Inzidenzstufe 0“ (0-10). Welche Maßnahmen in dieser Stufe gelten, haben wir in der Vereins-Information vom 06.07.2021 aktualisiert.
Die Landesregierung NRW nimmt aufgrund der derzeit stabil niedrigen Inzidenzwerte immer wieder Anpassung in der Coronaschutzverordnung NRW vor.
Positiv stellen wir für die Durchführung von (Rehabilitations-)sport fest, dass derzeit für das gesamte Land NRW die „Doppelstufe 1“ gilt, da sowohl landesweit als auch in allen Städten und Kreisen die Inzidenz unter 35 liegt.
Da die Inzidenz des Landes NRW nun konstant in Stufe 1 (<35) liegt, entfällt laut Coronaschutzverordnung in Kreisen und Städten, die auch in Stufe 1 liegen, der Negativtestnachweis beim Sport auch in geschlossenen Räumen. Kommunen können hier verschärfte Regelungen anwenden, daher empfehlen wir, sich vor Ort zu erkundigen. Eine Übersicht der Regelungen im Sport hat der LSB NRW erstellt: Coronaregeln_ab_28_05_2021_Stand_09.06.2021.pdf (lsb.nrw) und Test-Vorgaben_Sport_in_NRW-09-06-21.pdf (lsb.nrw). Die aktuellen Einstufungen der Kommunen/Städte erhalten Sie auf den Seiten des MAGS Arbeit.Gesundheit.Soziales | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)
In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung – Auswirkungen auf den
Rehabilitationssport
Das Land NRW hat in dieser Woche erneut zur Coronaschutzverordnung getagt und weitere Öffnungsschritte für den Sport insgesamt beschlossen, die wir grundsätzlich begrüßen und die unseren Forderungen nach einer Freigabe von Sportangeboten und somit auch der Durchführung von Rehabilitationssportangeboten unter Berücksichtigung der bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen gerecht wird.
In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
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Durch die zuletzt ansteigenden Fallzahlen und die Verbreitung der Virusvarianten haben sich Bund und Länder bei der Konferenz am 22.03.2021 generell auf eine Verlängerung des Lockdowns und zum Teil Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18.04.2021 verständigt.
Was die Umsetzung im Sport bedeutet erläutert unser Vereinsupdate.
Mit diesem Sondernewsletter möchten wir unseren Vereinen Hilfestellungen zur Wiederaufnahme des Sports zur Verfügung stellen.
Hier lesen Sie den Sondernewsletter als PDF
Nach der Bund-Länder-Konferenz am 03.03.2021 hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 28.03.2021 verlängert. In der aktuell gültigen Fassung (gültig ab 08.03.2021) erfolgten auf Grundlage der Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern Anpassungen und Öffnungsschritte, die auch Auswirkungen auf den Sport beinhalten.
Die bisher gültigen Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen lassen es noch nicht zu, dass das aktive Sporttreiben in den BRSNW-Vereinen wieder gänzlich möglich ist. In dieser Zeit bietet der BRSNW Ihnen und Ihren Mitgliedern verschiedene Online-Alternativangebote. Information und eine aktuelle Übersicht aller Aktivitäten im BRSNW finden sie HIER.
In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
Die aktuelle Vereins-Informationen finden Sie HIER.
In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
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Das neue Jahr beginnt so, wie das alte aufgehört hat, mit einem neuen Corona-Update , da heute die neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW veröffentlicht wurde.
Die aktuelle Vereins-Informationen finden Sie HIER
In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf wichtige Neuigkeiten hinweisen.
Die aktuelle Vereins-Informationen finden Sie HIER
In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
Die aktuelle Vereins-Informationen finden Sie HIER.
Heute wurde eine neue Corona-Schutz-Verordnung durch das Land NRW veröffentlicht, die gravierende Auswirkungen auf den Rehasport hat.
Hier finden Sie die zusammengefasste Vereinsinfomation
Sportliche Einschränkungen für November 2020
Im Nachgang zu unserem Corona-Update vom 30.10.2020 hat es weitere Klarstellungen, insbesondere zur Durchführung des Rehabilitationssports durch das Gesundheitsministerium gegeben.
Die aktuelle Vereins-Informationen finden Sie HIER.
Die NRW-Corona Regeln für November hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) HIER übersichtlich zusammengestellt.
Auszug: " Gemeinsamer Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist untersagt, dies gilt auch für gesundheitsorientierte und Reha-Angebote sowie Yoga-Kurse. Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen müssen geschlossen werden. [...]"
Die aktuellen Entwicklungen der Infektionszahlen haben wieder einen Höchststand erreicht, weshalb die Bundes- und Landesregierung reagieren mussten. Die Bund-/Länderbeschlüsse vom 28.10.2020 wurden heute in eine neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW umgesetzt.
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In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf Neuigkeiten hinweisen.
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In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates möchten wir heute auf eininge Neuigkeiten hinweisen.
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In Ergänzung unserer bisherigen Corona-Updates, möchten wir heute auf folgende Vereins-Informationen hinweisen.
Die aktuelle Vereins-Informationen finden Sie HIER.
Können Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen oder Versammlungen anderer Gremien stattfinden?
Die Coronaschutzverordnung in der ab dem 15.06.2020 gültigen Fassung unterscheidet bei Veranstaltungen und Versammlungen zunächst zwischen solchen bis 100 Teilnehmer*innen (Absatz 1) und mehr als 100 Teilnehmer*innen (Absatz 2).
Bei Veranstaltungen und Versammlungen bis zu 100 Teilnehmer*innen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht unter die in § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO genannten Gruppen fallen, sicherzustellen. Da Mitgliederversammlungen in der Regel nicht im Freien stattfinden, ist zudem die einfache Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen. In diesen Fällen ist außerhalb des Sitzesplatzes eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn die Teilnehmer*innen auf fest zugewiesenen Plätzen sitzen, kann auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen verzichtet werden. In diesen Fällen ist eine besondere Rückverfolgbarkeit im Sinne des § 2a Absatz 2 der CoronaSchVO NRW sicherzustellen. Hierbei ist ein Sitzplan zu erstellen, aus dem sich ergibt, welche anwesende Person wo gesessen hat. Dieser Sitzplan ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.
Die CoronaSchVO in der aktuellen Version gilt zunächst bis einschließlich 01.07.2020 (vgl. § 19 CoronaSchVO).
Verstöße gegen die CoronaSchVO können nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelsatz von 1.000 Euro gegenüber der Organisation bzw. dem Veranstalter und bis zu 400 Euro gegenüber jeder teilnehmenden Person an einer unzulässigen Versammlung geahndet werden.
Der Gesetzgeber hat mittlerweile die Möglichkeit geschaffen, virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsgrundlage durchzuführen, und Erleichterungen zu Beschlussfassungen im Umlaufverfahren erlassen.
Wir möchten Sie heute über eine aktuelle Entscheidung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) über eine befristete Erhöhung der Vergütungssätze informieren, die Auswirkungen auf den Abrechnungsprozess von erbrachten Leistungen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport haben.
Die aktualisierte Information finden Sie HIER.
In Ergänzung zu unseren letzten Corona-Updates möchten wir heute insbesondere auf die aktuellen Besonderheiten hinweisen, die sich aus der letzten Aktualisierung der Corona-Schutz-Verordnung ergeben, die am 15.06.2020 in Kraft tritt.
Alle Informationen finden Sie hier: Vereinsinfo-Update vom 12.06.2020
In Ergänzung unseres letzten Corona-Updates haben wir ein weiteres Update erstellt. Hierin geht es zum einen darum, dass nun auch die Deutsche Rentenversicherung sich der Positionierung der Kassenverbände zum Wiedereinstieg in den Rehasport angeschlossen haben und zum anderen über weitere Informationen des LSB NRW zu den aktuellen Lockerungen, die seit 30.05.2020 in Kraft getreten sind, und deren Auswirkungen auf den Sport.
Vereinsinfo - Update 02.06.2020
Übersicht Sportbetriebe 30.05.2020
Hygienekonzept - allg. Hinweise zur Erstellung
Die Bezirksversammlung Münster am 24.06.2020 wurde abgesagt.
Ort: Klutensee-Bad, Rohrkamp 23, 59348 Lüdinghausen
Das MAGS ( Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ) hat die Informationen zum Corona Virus in Leichter Sprache erweitert:
Erklärung zum Mund-Nasen-Schutz
Allgemeine Corona-Erklärung
In Ergänzung zu unseren letzten Corona-Updates.
Vereins-Informationen Update 5
In Ergänzung zu unseren letzten Corona-Updates möchten wir heute insbesondere über die aktuellen Fragen und Diskussionen zur Durchführung des Rehabilitationssports informieren.
Vereins-Informationen - Update 4 - Corona-Virus und Rehabilitationssport
Absage Fußballspielrunde 2020:
Der Abteilungsvorstand Fußball im Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW e.V. hat aufgrund der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung die Entscheidung getroffen, die Fußball-Spielrunde 2020 vollständig abzusagen und zu keinem späteren Zeitpunkt im Jahr nachzuholen. Weitere Infos finden Sie HIER.
Wir haben unser Corona-Information für Vereine vom 07.05.2020 mit den bisher fehlenden Informationen ergänzt. Die aktuelle Fassung finden Sie hier:
Wir möchten Sie heute über die aktuellen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz und der Landesregierung NRW über die Lockerungen von Maßnahmen vom 06.05.2020 informieren, die Auswirkungen auf den organisierten Sport und somit auch auf den Sport von Menschen mit Behinderung in all seinen Facetten haben.
Vereinsinformation - Update 07.05. -
Weitere Veranstaltungen wurden abgesagt:
LG-Nr. |
Start-Termin |
Endtermin |
Titel |
Ort |
208703 |
02.05.2020 |
03.05.2020 |
"Ballfieber- Spiele rund um den Ball." |
Münster |
208406 |
08.05.2020 |
09.05.2020 |
Rehasport bei chronisch obstruktiven Atemwegserkrankungen - COPD |
Eschweiler |
208809 |
09.05.2020 |
09.05.2020 |
Varianten des Fußballs im Reha- und Behindertensport |
Bottrop |
208327 |
10.05.2020 |
10.05.2020 |
Fuß-Becken-Wirbelsäule (Was bedeutet Spiraldynamik, Pilates und Faszien?) |
Arnsberg |
208407 |
12.05.2020 |
12.05.2020 |
Copd- Atmungserleichterung durch lösen mechanischer Widerstände im Brustkorb |
Duisburg |
208328 |
16.05.2020 |
17.05.2020 |
Klassische Wirbelsäulengymnastik trifft Yoga |
Castrop-Rauxel |
208329 |
16.05.2020 |
16.05.2020 |
Faszientraining - nur Grundlagen |
Arnsberg |
208330 |
16.05.2020 |
16.05.2020 |
Einsatz von Pilatestechniken in der Rehasportstunde (Einführungslehrgang) |
Duisburg |
208331 |
16.05.2020 |
16.05.2020 |
Ausdauertraining und Koordinationsschulung bei Inneren, orthopädischen und neurologischen Erkrankungen |
Düren |
208332 |
17.05.2020 |
17.05.2020 |
SitzHocker - neue Ideen |
Arnsberg |
208333 |
17.05.2020 |
17.05.2020 |
Einsatz von Pilatestechniken in der Rehasportstunde (Aufbaulehrgang) |
Duisburg |
208334 |
17.05.2020 |
17.05.2020 |
Orthopädische Wassergymnastik - |
Essen |
208408 |
16.05.2020 |
16.05.2020 |
Rehasport bei COPD |
Essen |
Weiterhin wurde der Ausbildungslehrgang 206002 komplett abgesagt.
Von den Lehrgängen 203102 und 204002 wurden zunächst nur die ersten Termine abgesagt.
Konkrete Informationen für die NRW-Soforthilfe 2020 finden Sie HIER.
Gemeinsam mit dem Landessportbund NRW hat der der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW ein Update zur Vereins-Information zum Thema Corona-Virus und Rehasport zusammengestellt.
Die Vereins-Information finden Sie HIER.
Mehr Informationen finden Sie HIER
Infos des LSB NRW:
Häufig gestellte Fragen von Sportvereinen - Neu: Kurzarbeit
Im Vereinsportal VIBSS Online erweitern wir stetig die Liste der häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ).
Aktuell haben wir für Sie FAQs zur Kurzarbeit, insbesondere im Sportverein, zusammengestellt.
Corona-Virus im Rehabilitationssport
Die aktuelle Corona-Pandemie betrifft auch den Rehabilitationssport in NRW. Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW und der Landessportbund NRW wissen um die aktuell schwierige Situation in allen Sportvereinen und haben sich in einem gemeinsamen Schreiben zur aktuellen Situation geäußert.
Viele Fragen von Vereine werden auf dem Internetportal des LSB NRW beantwortet.
Die Abteilung Qualifizierung hat folgende Fortbildungen abgesagt:
Lehrgangsnummern: 208319, 208320, 208321, 208322, 208405, 208323, 208324, 208325, 208702, 208808, 208326, 208807.
Außerdem folgende Ausbildungen:
P16, 202022 in Duisburg ;P 16, 202026 in Hamm; Block 10, 201004 in Essen; Block 30, 203003 in Münster ;
Block 60, 206002, Besonderheit: Hier wurde der 1. Teil abgesagt und der 2. Teil (11.-15.05.2020) zum 1. Teil ernannt. Der zweite Teil wird vor Ort mit den Teilnehmern*innen und der Lehrgangsleitung neu terminiert.