Verlängerung der coronabedingten Sonderreglung für die Durchführung von „Online-Alternativangeboten“

Der Hauptvorstand des Deutschen Behindertensportverbandes hat, analog zu den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene, eine Verlängerung der coronabedingten Sonderreglung für die Durchführung von „Online-Alternativangeboten“ über den 31.12.2021 bis zum 19.03.2022 beschlossen.