Bis Sonntag, 30. November 2025 können sich Vereine in NRW wieder für eine finanzielle Förderung im Rahmen des Projekts SPORTnachSCHLAG bewerben. Ziel des Projekts ist es, wohnortnahe Rehasportangebote für Schlaganfall-Betroffene zu schaffen und weiterzuentwickeln. Gemeinsam mit dem BRSNW setzt sich die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe weiterhin dafür ein.
Es gibt zwei Fördermöglichkeiten:
- 500 € Fördersumme für die Neugründung einer Rehasportgruppe mit Schwerpunkt Schlaganfall oder
- 250 € Fördersumme für die Umwandlung einer bestehenden neurologischen Rehasportgruppe in eine Gruppe mit Schwerpunkt Schlaganfall.
Eine Förderzusage erhalten die berechtigten Vereine bis 19. Dezember 2025. Die Umsetzungsfrist für den Angebotsstart endet im kommenden Jahr am 31. Dezember 2026.
Neben der finanziellen Förderung unterstützen auch Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung und Teilnehmergewinnung beim Aufbau des Rehasportangebots. Zwei Begleitschriften wurden im Projekt SPORTnachSCHLAG herausgegeben: Der Handlungsleitfaden für Vereine sowie die Praxisbroschüre für Übungsleiter*innen und Helfer*innen zeigen Wege zu einem erfolgreichen Sportangebot für Schlaganfall-Betroffene auf.
Downloads sowie weitere Informationen zum Modellprojekt und zum Antrag auf finanzielle Förderung finden Sie hier:
sportnachschlag.de