Sonderprogramm „Coronahilfe Breitensport NRW“ stärkt Vereinsstrukturen

Fördergelder sollen durch Mitgliederverluste erlittene Mindereinnahmen kompensieren. Beantragungen sind ab dem 20.09.2021 über das Förderprotal des LSB möglich.

Mit dem neu aufgelegten Programm unterstützt die Landesregierung die rund 9.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die pandemiebedingte Mitgliederverluste zu verzeichnen haben und nun vor der Herausforderung stehen, ihren Übungsbetrieb trotz geringerer Einnahmen wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.

Aus dem Programm „Coronahilfe Breitensport NRW“ können diese Sportvereine nun auf Antrag eine Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied erhalten. Abzüglich eines Sockelbetrages von 1.000 Euro wird die Hälfte des so errechneten Betrages zur Milderung der Einnahmeverluste sofort ausgezahlt. Gewinnt der Verein Mitglieder zurück, wird dies im Frühjahr 2022 mit einer entsprechenden Auszahlung der zweiten Hälfte honoriert.

Antragsberechtigt ist jeder Sportverein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen Mitgliederverlust verzeichnet hat. Hier geht es nicht um Teilnehmende im Rehabilitationssport sondern um Mitglieder im Sportverein, die im Rahmen der Bestandserhebung gemeldet wurden.
Der Mitgliederverlust ergibt sich aus der Differenz der zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 gemeldeten Mitgliederzahlen.

„Hierdurch wird die wichtige Arbeit der Sportvereine gestärkt, die durch die pandemiebedingten Untersagungen und Einschränkungen gelitten hat“ sagte Staatssekretärin Andrea Milz. „Denn insbesondere der Verlust von rund 126.000 gemeldeten Kindern und Jugendlichen trifft den organisierten Sport schwer.“

Ein Merkblatt mit weiteren Infos und Rechenbeispielen finden Sie hier.

Die Mittel können ab dem 20. September 2021 über das »Förderportal des Landessportbundes NRW beantragt werden.