Optimierte Beratung der Finanzverwaltung NRW für Ehrenamtliche

Mit Erlass durch NRW-Finanzminister Optendrenk erweitert die Finanzverwaltung NRW ihren Service für Ehrenamtler*innen.

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen benennen feste Ansprechpartner*innen, die Ratsuchenden unterstützend zur Seite stehen. E
in Gewinn für alle ehrenamtlich tätigen Menschen in unseren Sportvereinen, seien es beispielsweise Übungsleitungen oder Vereinsvorstände.
Genauere Informationen zu Kontaktdaten, Sprechzeiten etc. sind in den jeweiligen Finanzämtern zu erfragen.

„Das Ehrenamt ist der unverzichtbare soziale Kitt für unsere Gesellschaft.
Der Beitrag, den die engagierten Menschen in den Vereinen unseres Landes zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten, ist unbezahlbar“
, verdeutlicht Minister Dr. Optendrenk. „Wir wollen hier unterstützen und diesen Beitrag möglich machen, indem wir den Ehrenamtlichen Hürden aus dem Weg räumen.“ So wurde auf Initiative Nordrhein-Westfalens der Freibetrag für ehrenamtlich Tätige ebenso angehoben wie die steuerliche Freigrenze für gemeinnützige Vereine, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei kleinen Vereinen abgeschafft.

Allerdings müssen die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren auch kennen. „Der Kassenwart oder die Schatzmeisterin eines lokal engagierten Vereins zeichnet sich in der Regel eher durch besonderen Gemeinschaftssinn und Heimatliebe aus als durch eine Ausbildung zum Steuer-Profi – und das ist auch vollkommen richtig so“, sagt Minister Dr. Optendrenk. „Denn die Steuer-Profis haben wir in den Finanzämtern und sie stehen für die Ehrenamtlichen bereit.“ 

Den neuen Service begrüßt Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, ausdrücklich: „Mit rund sechs Millionen ehrenamtlich engagierten Menschen ist der Kreis von potenziellen Ratsuchenden in unserem Land sehr groß“, verdeutlicht sie. „Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren viel auf den Weg gebracht, um gemeinnütziges Engagement zu stärken. Das Angebot fester Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den lokalen Finanzämtern ist ein lebens- und praxisnaher neuer Baustein.

Bis zum 31. Dezember 2023 sollen die festen Ansprechpersonen für das Ehrenamt in den Festsetzungsfinanzämtern benannt sein. „Der direkte Ehrenamts-Draht ins Finanzamt soll Vereinen und Engagierten künftig den Rücken freihalten für das, was sie gut können und gern tun: in ihrer Heimat etwas für die Menschen bewegen“, verdeutlicht Minister Dr. Optendrenk.