Der Referent hatte über einige Neuerungen im Rehasport zu berichten, weshalb der Infoteil diesmal breiteren Raum einnahm. So gibt es ein neues Formular für die Teilnahmebestätigung, angepasste Vergütungssätze der Kostenträger und erweiterte Möglichkeiten für Herzsportgruppen.
Ein weiterer Schwerpunkt: die momentan geltenden Corona-Regeln, ihre Bedeutung für den Rehasport und aktuelle Vereinbarungen mit den Kostenträgern über Sonderregelungen während der Covid-19-Pandemie. Bei Finanznot und Mitgliederverlust können Vereine in den Programmen Soforthilfe Sport und Coronahilfe Breitensport Förderanträge stellen.
Geimpft, genesen oder getestet?
Grundsätzlich gilt im Rehasport derzeit die 2G-Regel: Nur Geimpfte oder Genesene dürfen teilnehmen. Doch es gibt Ausnahmen – zum Beispiel für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre oder Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Vereine und ihre Übungsleiter*innen stehen nun in der Verantwortung, die geltenden Zugangsbeschränkungen umzusetzen. Die Frage, welche Nachweise bei wem und wie zu prüfen sind, war einer der Inhalte im Infoteil. Weiterhin müssen die Abstand- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu zählt auch das Tragen einer medizinischen Maske, die während der Übungen in der Rehasportgruppe abgenommen werden kann. Für individuelle Ausnahmen von der Maskenpflicht sind ärztlicher Rat sowie ärztliches Attest maßgebend.
Rehasport bei Post-Covid-Syndrom
Während man mit akuter Infektion selbstverständlich nicht am Präsenzsport teilnehmen darf, kann er für "Genesene", die an Langzeitfolgen leiden, Teil der Lösung sein: Die Rehasport-Verordnung bei Post-Covid-Syndrom ist nun möglich. Beim Workshop zeigte sich einmal mehr, dass Information, Kommunikation und Kooperation entscheidend sind, damit Rehasport sich weiterentwickeln kann, um breiteren Zielgruppen wirksame Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. So stellt die Pandemie die Vereine vor Herausforderungen, bietet aber zugleich Gelegenheit und Anstoß, das Potenzial des Rehasports zu nutzen, zu erweitern und den Kontakt zur Ärzteschaft zu vertiefen. Die Workshop-Teilnehmer*innen nehmen das Thema Post-Covid-Syndrom mit in ihre Angebotsentwicklung im Verein.
Gemeinsam neue Bewegungsräume schaffen
Weitere konstruktive Workshop-Ergebnisse wurden zur Netzwerkentwicklung erarbeitet: Sie erzeugt kollektiven Nutzen, denn in einer starken Kooperation gewinnen alle. Sportvereine erreichen neue Zielgruppen; lokale Partner steigern ihre Attraktivität im Quartier. Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch bringt alle Beteiligten weiter. Stärken werden gebündelt, Schwächen kompensiert und Synergien genutzt: zum Beispiel durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, Fahrdienste, Räume. Insbesondere die niedergelassenen Ärzt*innen, Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe sowie Schulen und Kindergärten/Kitas können hilfreiche Kooperationspartner für Sportvereine sein. Dabei kommt es auf das WIE an: Prinzipien für die Ausgestaltung einer Kooperation sichern ihren Erfolg. Die Sportverbände und die Landesregierung bieten verschiedene Förderprogramme, um die Finanzierung von Kooperationsprojekten zu stärken.
Bewegt GESUND bleiben in NRW!
Als Fachverband für Rehabilitation durch Sport unterstützt der BRSNW die Vereine Nordrhein-Westfalens dabei, das Spektrum ihres Angebots zu erweitern und zu festigen. Im Rahmen des Programms Bewegt GESUND bleiben in NRW! fördert der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) die Workshops mit finanziellen Mitteln von LSB NRW und Staatskanzlei des Landes NRW. Der BRSNW führt sie in Zusammenarbeit mit kooperierenden Bünden und Fachverbänden durch. Die Workshops richten sich an alle Sportvereine: Solche mit Erfahrung im Rehasport profitieren ebenso wie Interessierte, die sich neu mit dem Thema beschäftigen. Kontakt: schick@brsnw.de