Nachweisbogen für Versehrtenleibesübungen 2023

Wenn im Jahr 2022 versehrte Personen nach dem Bundesversorgungs- oder Soldatenversorgungsgesetz im Rahmen von Versehrtenleibesübungen an Ihren Vereinsangeboten teilgenommen haben, steht Ihnen eine pauschale Vergütung je teilnehmender Person zu.

Für die Rehabilitation Versehrter in Nordrhein-Westfalen erhält Ihr Verein über den BRSNW eine pauschale Vergütung je teilnehmender Person. Grundlage dieser Auszahlung ist eine vertragliche Vereinbarung des BRSNW mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu den Versehrtenleibesübungen vom 26. Januar 2001.

Diese vertraglichen Regelungen zu den Versehrtenleibesübungen sehen, neben der Beschreibung der Rahmenbedingungen der Durchführung (die an die Durchführung von Rehabilitationssportgruppen angelehnt sind), auch einen Nachweis der Teilnahme an den entsprechenden Angeboten durch die Vereine vor. 

Als Anlage haben wir Ihnen den neuen Nachweisbogen zur Erfassung der Teilnehmer*innen an den Versehrtenleibesübungen in Ihrem Verein beigefügt. Dieser ist Grundlage für die vierteljährliche Auszahlung der Pauschale. Bitte kennzeichnen Sie leistungsberechtigte Personen nach dem Soldatenversorgungsgesetz in der entsprechenden Spalte gesondert.

Wir bitten Sie, die persönlichen Daten der teilnehmenden versehrten Personen, sowie die fest zugeordnete Gruppe in dem Nachweisbogen zu vermerken und diesen vom Vorstand Ihres Vereins (§ 26 BGB Vertreter) unterzeichnen zu lassen.

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Nachweisbogen bis zum 31. März 2023 zurück.

Der Nachweisbogen ist Grundlage für die Auszahlung der Die Höhe der Pauschale richtet sich 2023 nach der Gesamtzahl aller versehrten Teilnehmer*innen der BRSNW-Mitgliedsvereine und der vom Landschaftsverband Westfalen zufließenden Mittel.
Die Höhe der Pauschale für die versehrten Teilnehmer*innen Ihres Vereines wird nach Eingang aller Meldungen berechnet. Die Mitteilung dazu erhalten Sie mit Auszahlung der ersten Quartalsabrechnung für 2023.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Siala unter siala@brsnw.de oder 0203 7174 202 zur Verfügung.

Nachweisbogen als PDF