Mitgliederbestandserhebung 2024: Abgabefrist bis 24. April 2024 verlängert

Die jährliche Teilnahme ist für alle BRSNW-Mitgliedsvereine satzungsgemäß verpflichtend und nun bis zum 24. April 2024 möglich.

Zunächst einmal möchten wir uns bei allen bedanken, die bereits Ihre Mitgliederdaten in der Bestandserhebung des LSB NRW eingegeben haben, und alle diejenigen, die dies noch nicht getan haben, bitten, uns zu unterstützen und Ihre Daten bis zum 24.04.2024 im Portal des LSB einzutragen.

Die Eingabe in das BRSNW-eigene Formular,  welches dieses Jahr aufgrund technischer Probleme ausnahmsweise zum Einsatz kommt, ist ebenfalls bis zum 24. April 2024 möglich. Der entsprechende Link ist am 12. März 2024 allen BRSNW Vereinen per Mail mitgeteilt worden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ralf Bodewein (bodewein@brsnw.de).