Lizenzverlängerung - Fristen und Möglichkeiten

Übungsleitungen mit einer gültigen Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation oder Übungsleiter*in C Breitensport-Behindertensport müssen ihre Lizenz(en) regelmäßig verlängern. 

Übungsleitungen mit einer gültigen Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation oder Übungsleiter*in C Breitensport-Behindertensport müssen ihre Lizenz(en) regelmäßig verlängern. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Lizenz(en) über den Besuch von Fortbildungen zu verlängern. 

Grundsätzlich gilt für alle vom BRSNW verwalteten Lizenzen, dass die Verlängerung mit der Absolvierung von 15 Lerneinheiten in anerkannten Fortbildungen zu erfolgen hat. Eine Lerneinheit (LE), entspricht 45 Minuten.

Der BRSNW bietet in Präsenz sowohl Tagesfortbildungen (8 LE) sowie Zweitagesfortbildungen (16 LE) an. Weiterhin können Fortbildungen als Online-Maßnahme (4 LE) wahrgenommen werden.  

In Kooperation mit zahlreichen Kreis-  und Stadtsportbünden aus NRW werden weitere anerkannte Fortbildungen in Präsenz und Online durchgeführt. 

Die BRSNW- und Kooperations-Fortbildungen finden Sie auf dem BRSNW-Qualifizierungsportal www.brsnw-qualifizierung.de

Die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen externer Anbieter ist bei Vorlage entsprechender Nachweise eventuell möglich.
Zwingend erforderlich hierbei ist der Nachweis eines Bezugs zum Behindertensport. Um externe Fortbildungsmaßnahmen zur Lizenzverlängerung anerkennen zu können, bitten wir vorab um die Einreichung der entsprechenden Nachweise  zur Prüfung.
Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Qualifizierungsmaßnahmen mindestens in Ihrer Lizenzstufe erfolgen. 

Im letzten Quartal der Gültigkeit Ihrer Lizenz, beantragen Sie Ihre Lizenzverlängerung. Den Antrag auf Lizenzverlängerung kann Ihr Verein ganz bequem über das BRSNW- Qualifizierungsportal stellen.
Dafür benötigt Ihr Verein nur folgende Informationen: 

  • Daten zur Person/Lizenz 

  • Teilnahmebescheinigungen 

  • ggfs. Ehrenkodex, sofern er nicht schon eingereicht wurde 

Nach erfolgreicher Beantragung wird die Lizenz als PDF-Dokument direkt an die*den Lizenzinhaber*in per Mail geschickt. 

Sollten Sie während Ihrer Lizenzgültigkeit versäumt haben die entsprechend notwendigen Fortbildungen zu besuchen, so gelten folgende Regelungen. 

Profil-Lizenz mit 4 Jahren Gültigkeits-dauer 

  • im 1. Jahr nach Ablauf  15 LE 

  • im 2. Jahr nach Ablauf  30 LE 

  • im 3. Jahr nach Ablauf  30 LE 

  • danach  komplette Ausbildung  

Verlängerung um  
4 Jahre ab Gültigkeitsende der abgelaufenen Lizenz 

Profil-Lizenz 
Innere Medizin  
mit 2 Jahren Gültigkeit 

  • 3 Monate nach Ablauf 15 LE 

  • ab dem 4. Monat 30 LE 

  • nach mehr als 2 Jahren   komplette Ausbildung  

Verlängerung um  
2 Jahre ab Gültigkeitsende der abgelaufenen Lizenz 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.