Jetzt beantragen! Fördermaßnahme "Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW"

Ziel der Fördermaßnahme „Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW“ ist die Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrhein-Westfalen.

© Moritz Müller

Die Fördermaßnahme "Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW" des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zielt auf die Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrhein-Westfalen, der sich durch seine auf freiwilligem Engagement basierenden Strukturen sowie seine soziale und pädagogische Funktion auszeichnet. Durch Investitionen in die mediale Ausstattung der jeweiligen Einrichtungen mit entsprechender Hardware und der dazugehörigen Software, die für mindestens 3 Jahre nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für den geförderten Zweck weiter genutzt werden, soll der Breitensport gefördert werden.

Wichtig: Vereine sind nicht direkt antragsberechtigt, sondern wenden sich bitte an ihre jeweiligen Kreis- oder Stadtsportverbünde.

Anträge können ab dem 01. Februar 2023 bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.

Alle Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.