Unser Dachverband, der Deutsche Behindertensportverband e.V. informiert darüber, dass ab dem 01.03.2020 mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) Vergütungssätze vereinbart wurden, die wir Ihnen im Folgenden aufführen:
Allgemeiner Rehabilitationssport |
5,60 € |
Rehabilitationssport für Kinder |
8,50 € |
Rehabilitationssport in Schwerstbehindertengruppen |
12,50 € |
Rehabilitationssport in Schwerstbehindertengruppen für Kinder |
16,60 € |
Rehabilitationssport im Wasser |
7,50 € |
Rehabilitationssport für Kinder im Wasser |
11,50 € |
Rehabilitationssport in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins |
11,50 € |
Rehabilitationssport in Herzgruppen |
8,50 € |
Rehabilitationssport in Kinderherzgruppen |
16,60 € |
Auch gilt weiterhin folgendes durch die Vereine zu beachten:
-Die Vereine sind in der Zeit des vertragslosen Zustands nicht mehr verpflichtet, Versicherte der DRV Bund neu aufzunehmen, auch wenn es sich um anerkannte Rehabilitationssportgruppen auf Grundlage des SGB und der Rahmenvereinbarung handelt. Hintergrund ist, dass die Vereine als Dienstleister für die Rehabilitationsträger tätig sind und somit keine „eigene“ Verpflichtung zur Leistungsversorgung haben, sofern für die anerkannten Gruppen keine vertragliche Regelung besteht. Diese Leistungsversorgung müssen die Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX sicherstellen, nicht die Vereine. Die Vereine könnten nun also selbst entscheiden, ob sie DRV Bund Versicherte aufnehmen möchten oder nicht.
-Ungeachtet des vertraglosen Zustandes können die Vereine dennoch Versicherte der DRV Bund aufnehmen, wenn sie dies wünschen. Mit der Verordnung von Reha-Sport auf dem entsprechenden Formular (G850) erfolgt eine Kostenzusage der DRV Bund. In diesem Fall gelten die aufgeführten Vergütungssätze ab dem 01.03.2020. D. h., dass die Vereine die Verordnungen akzeptieren und Personen an ihrem Training teilhaben lassen könnten, dann aber die vom DRV Bund gezahlten Sätze, die sich aufgrund des vertragslosen Zustands ändern können, akzeptieren müssen.