Hinweise der BRSNW Verwaltung zum Jahreswechsel

Der Bereich Verwaltung in der BRSNW Geschäftsstelle, möchte im Rahmen des Jahreswechsels auf folgende notwendige Meldungen an den BRSNW hinweisen:

Der Bereich Verwaltung in der BRSNW Geschäftsstelle, möchte im Rahmen des Jahreswechsels auf folgende notwendige Meldungen an den BRSNW hinweisen:

Freibetragsregelungen

Um auch im kommenden Jahr wieder die Übungsleiterfreibetrags- und die Ehrenamtspauschalfreibetragsregelungen bei Honorarzahlungen und Aufwandsentschädigungen in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer Bestätigung der Auszahlungsmöglichkeit. Das notwendige Formulare finden Sie hier und muss vor der Auszahlung der Buchhaltung vollständig ausgefüllt vorliegen.

Versehrtenleibesübungen

In den nächsten Tagen werden wir die Vereine anschreiben, die uns im vergangenen Jahr Teilnehmende an den Versehrtenleibesübungen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes gemeldet haben. Wie in jedem Jahr, sind diese Meldungen mit den entsprechenden Angaben von den Vereinen zu aktualisieren, damit die zugewiesenen Pauschalen abgerechnet werden können. Wenn Sie bisher keine Teilnehmenden an den Versehrtenleibesübungen gemeldet haben, dann setzen Sie sich bitte zeitnah mit der Buchhaltung des BRSNW (Herrn Siala: siala@brsnw.de) in Verbindung.

Freistellungsbescheide

Wenn Sie im Jahr 2021 einen aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes zum Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins erhalten haben und diesen noch nicht an den BRSNW übermittelt haben, bitten wir um die zeitnahe Übersendung. Bitte denken Sie daran, uns den aktualisierten Nachweis grundsätzlich unaufgefordert nach Erhalt zukommen zu lassen.

Vereinsregisterauszug

Sollte es in diesem Jahr zu einer Änderung Ihrer Eintragung im Vereinsregister gekommen sein (z.B. durch Vorstandswechsel, Änderung der Satzung oder Änderungen der Vertretungsberechtigung) und Sie uns Ihren neuen Auszug noch nicht übermittelt haben, bitten wir ebenso um zeitnahe Zusendung. Ein stets aktuell vorliegender Vereinsregisterauszug ist für den BRSNW von besonderer Bedeutung. Nur so können wir bei Rechtsgeschäften (z.B. Anträge im Rehabilitationssport oder Bestätigung von Anmeldungen zu BRSNW-Qualifizierungsmaßnahmen) sicherstellen, dass die unterzeichnende/n Person/n dazu berechtigt ist/sind, den Verein zu vertreten.

Ihren aktuellen Freistellungsbescheid und Vereinsregisterauszug können Sie wahlweise per Post an die Adresse unserer Landesgeschäftsstelle oder per E-Mail an brsnw@brsnw.de senden.