Herzsport: Überarbeitung Rahmenvereinbarung und Neuregelungen

Wichtige Änderungen für Herzsportgruppen!

Herzsportgruppen können zukünftig abweichend von Ziffer 12.2 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2011 ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden.
Dies wird in der überarbeiteten Rahmenvereinbarung, die voraussichtlich zum 01.01.2022 in Kraft tritt, aufgeführt. In diesen Fällen ist die zusätzliche Absicherung in Notfallsituationen notwendig und kann in verschiedenen Varianten sichergestellt werden.
Die Neuregelungen zum Herzsport können bereits vorzeitig umgesetzt werden und gelten bis auf weiteres ausschließlich für gesetzlich versicherte Teilnehmer*innen mit ärztlicher Verordnung über das Muster 56 an einer Herzsportgruppe ohne ständige ärztliche Anwesenheit teilnehmen.

Der BRSNW hat zusammen mit dem LSB NRW den Mitgliedsvereinen erste Informationen zur Überarbeitung der „BAR-Rahmenvereinbarung“  und zu den Neuregelungen im Herzsport zur Verfügung gestellt und Infoveranstaltungen durchgeführt. Sobald eine Umsetzung und Zertifizierung möglich ist, informieren wir unsere Mitgliedsvereine separat per Mail und stellen die Informationen auf der Homepage in der Rubrik Rehasport und im Zertifizierungsportal (rehasportzentrale.de)  zur Verfügung.