Genehmigungsverzicht im Rehabilitationssport

Verschlankung der Bürokratie bei der energie-BKK.

Die energie-BKK teilt mit einem Schreiben vom 10.05.23 folgende Information: Seit dem 01.05.2023 wird, bis auf Widerruf, auf die Genehmigung des Rehabilitationssports verzichtet. Der anerkannte Leistungserbringer von Rehabilitationssport verpflichtet sich die Vorgaben der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in ihrer gültigen Fassung einzuhalten. Diese Regelung gilt bundesweit. 

Konkret heißt das, dass die Kostenübernahmeerklärung vor Antritt des Rehasports nicht von der energie-BKK bestätigt werden muss. Personen mit einer Verordnung können den Rehasport direkt beginnen, ohne vorab die Verordnung zur energie-BKK zu schicken.

Wir als BRSNW haben eine Übersicht aller Kostenträger erstellt, die sich für einen Genehmigungsverzicht entschieden haben. Diese finden Sie hier