Förderprogramm Soforthilfe Sport: Antragsstellung bis 30. September 2021 verlängert

Die "Soforthilfe Sport" kann ab dem 16. Juni 2021 bis zum 30. September 2021 erneut beantragt werden.

Das Land NRW verlängert das Förderprogramm Soforthilfe Sport bis 30.09.2021: Der Beantragungszeitraum für die vierte Förderphase endet am 15. Juni 2021. Die anschließende Förderphase ist bis zum 30. September 2021 geplant. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das  Förderportal des LSB NRW (lsb-nrw.de) stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.