Förderprogramm: 1000 x 1000 Anerkennung für den Sportverein

2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2021.

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Landesprogramm „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ – Antrag ab sofort stellen

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt bzw. Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.

Jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein kann einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Es sind alle Ausgaben des Zuwendungsempfängers förderfähig, die der jeweiligen Maßnahme zuzurechnen sind. Verwaltungsausgaben der Zuwendungsempfänger sind nicht zuwendungsfähig

Förderfähig sind Maßnahmen, die im Durchführungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des Förderjahres durchgeführt werden

Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.

Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Antragsverfahren 2021

Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich! Bitte stellen Sie die Förderanträge möglichst frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Antrag im Förderportal stellen

Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Weitere Informationen zum Förderverfahren finden Sie auf der Homepage  des Landessportbundes NRW.

Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleg*innen des Landessportbundes aus der Gruppe Förderprogramme per E-Mail 1000x1000@lsb.nrw oder unter 0203 7381-900 (Frau Aberfeld, Frau Kisin, Frau Grosser) gerne zur Verfügung