Ende der Übergangsfrist beim Muster 56

Im Zuge der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst.

Am 4. Januar 2023 haben wir in einer Infomail über die Einführung des neuen Muster 56 zum 1. Januar 2023 informiert. 

Bitte beachten Sie: Die im Bereich der Ersatzkassen konsentierte Übergangsfrist endete zum 30. Juni 2023. Das Muster in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Form ist jetzt nicht mehr gültig, Restbestände müssen vernichtet werden.

Alle Infos zum Muster 56 finden Sie hier.