Digitale Barrierefreiheit im Sport – Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Online-Veranstaltung

Online-Veranstaltung (per Teams)  – 16. April 2026, 10:00 -11:30 Uhr

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen dazu, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung nachhaltig zu stärken.

Auch für Sportvereine gewinnt das Thema digitale Barrierefreiheit zunehmend an Bedeutung – insbesondere im Hinblick auf:

  • Vereinswebseiten
  • Online-Anmeldeformulare
  • Ticketbuchungen
  • Mitgliederportale
  • Digitale Informations- und Kommunikationsangebote

Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BRSNW) unterstützt seine Mitgliedsvereine dabei, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und digitale Angebote inklusiv weiterzuentwickeln.

Termin:

Donnerstag, 16. April in der Zeit von 10:00-11:30 Uhr

Inhalte:

  • Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des BFSG
  • Relevanz für Sportvereine und Verbandsstrukturen
  • Praxisnahe Hinweise zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
  • Konkrete Handlungsempfehlungen und Beispiele
  • Fragerunde für individuelle Anliegen

Ihr Referent:

Sven Niklas
Referent für digitale Barrierefreiheit bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Anmeldung:

Melden Sie sich per Mail bei Herrn Otterpohl otterpohl@brsnw.de mit Angabe Verein/Name jetzt an und sichern sich Ihren Teilnahmeplatz!

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich kompakt und praxisnah zu informieren.