Ausbildung in Suchtpädagogik– Zertifizierung zum*zur Suchtpädagog*in

In Kooperation mit der BRSNW und Unterstützung durch AKTION MENSCH .

Neue 1-jährige Ausbildung (10 Wochenenden) mit Kassenanerkennung (gem. §20 a SGB V) 

Der (Sucht)Alltag: Ambivalenzen und Paradoxien! 

Einerseits werden Drogen vehement abgelehnt und stigmatisiert, andererseits gehört der Sekt so selbstverständlich zum Empfang – auch z.B. in der Schule – wie der ‚Absacker‘ zum Abendritual, um den stressigen Alltag hinter sich lassen zu können. Das Thema ‚Drogen‘, die sachkundige Aufklärung über deren Missbrauch, gehört zum unterrichtlichen Kerngeschäft, aber vor dem ‚Drogengeschäft‘ z.B. im Schatten des Schulgebäudes verschließt man nicht selten die Augen und die ‚Raucherecke‘ wird von den Lehrkräften ebenso eifrig genutzt wie von den Schüler*innen.  

Die Fakten sind eindeutig!1 

  • 18% der Männer und 14% der Frauen in Deutschland praktizieren einen riskanten Alkoholkonsum und schaden damit sich und andere.  

  • 24,6% aller Frauen und 42,8% aller Männer trinken sich monatlich einen Rausch an (fünf oder mehr alkoholische Getränke an einem Tag). 

  • Bei Männern ist die Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt. 

  • Lt. WHO sterben alkoholbedingt weltweit mehr Menschen als durch Verkehrsunfälle, Gewaltdelikte und Aids zusammen, in Deutschland ca. 74.000 direkt oder in Verbindung mit Alkohol. 

  • 10% aller Berufstätigen trinken in riskanter Weise Alkohol. Bei jedem 5. Arbeitsunfall ist Alkohol im Spiel. Bei jeder 6. Kündigung geht es um Alkohol. 

  • Der volkwirtschaftliche Schaden durch Alkoholkonsum wird für das Jahr 2018 mit 57,04 Mrd. Euro angegeben. 

  • In NRW rauchen 30% der Erwachsenen regelmäßig. 

  • Die Risiken des Tabakkonsums sind eklatant: Ein 27faches Risiko an Lungenkrebs zu erkranken, ein 26faches an COPD, ein 17faches an Bronchitis. Mediziner gehen davon aus, dass Raucher*innen im Schnitt 10 Jahre früher sterben und in Deutschland jährlich 121.000 Menschen an den Folgen ihres Tabakkonsums versterben. 

Handeln wider besseres Wissen! 

Angesichts dieser bekannten ‚Fakten‘ stellt sich die Frage, was Menschen dazu führt, ‚wider besseres Wissen‘ zu handeln! Aufklärung tut Not – natürlich. Aber das allein genügt nicht. Es müssen Strategien entwickelt und eingeübt werden, mit denen präventiv auf die gesellschaftlichen, kulturellen und innerpsychischen Faktoren Einfluss genommen werden kann, die den Konsum begünstigen oder eben auch begrenzen oder verhindern. 

Kinder, Jugendliche und Erwachsene benötigen ein Instrumentarium, das es ihnen erlaubt, selbstverantwortlich und gesundheitsbewusst mit den alltäglichen Suchtgefahren umzugehen. 

Ein neues Präventionsgesetz 

Angesichts dieser Herausforderungen hat der Deutsche Bundestag im Sommer 2015 ein ‚Präventionsgesetz‘ verabschiedet, das in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz zukünftig alle Arbeitgeber*innen verpflichtet, für ihre Mitarbeiter*innen gesundheitspräventive Maßnahmen umzusetzen - und dazu gehört ausdrücklich auch die Reduktion des Alkohol- und Tabakkonsums. 

Dieses gilt z.B. auch für den Arbeits- und Lernort Schule etc. Durch besonders geschulte und durch die Krankenkassen zertifizierte Seminarleiter*innen sollen konkrete Präventionsmaßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol und Nikotin durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen können dann bei den jeweiligen Krankenkassen Anträge auf finanzielle Unterstützung entsprechend dem Präventionsgesetz gestellt werden. 

Zertifizierung und eigene Kursangebote 

Der Bildungsträger ‚Blaues Kreuz Diakonieverein e.V.‘ führt seit Jahren erfolgreich Weiterbildungskurse durch, mit denen die Teilnehmer*innen eine persönliche Zulassung und Zertifizierung durch die Krankenkassen erwerben. Durch die Kooperation mit dem BRSNW (und anderen Verbänden) können z.B. auch Lehrer*innen die Anerkennung durch die Krankenkassen (Zentrale Prüfstelle Prävention im Auftrag der gesetzlichen Kassen) erhalten und dann selbst Kurse in „Gesundheitsbewusster Umgang mit Alkohol für die Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern“ sowie „Anti-Rauch-Kurs für die Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern“ anbieten. Die Teilnehmer*innen ihrer Kurse haben dann die Möglichkeit, bei den Kassen eine Kostenerstattung zu beantragen. 

Darüber hinaus können die Teilnehmer*innen der Weiterbildung nach erfolgreicher Anerkennung durch die ZPP Förderanträge (Projektanträge) für Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Schulen und Kitas etc. im Suchtbereich stellen.  

Vor dem Hintergrund der geplanten gesetzlichen Legalisierung von Cannabis beinhaltet die Ausbildung zusätzliche Informationen zum Cannabiskonsum (noch ohne Kassenanerkennung).

Zertifikat 

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung und bestandener Prüfung erfolgt durch den „Blaues Kreuz Diakonieverein e.V.“ eine Zertifizierung zum/ zur Suchtpädagog*in.

Zielgruppen 

Alle InteressentInnen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, z.B. Lehrkräfte mit 1. und 2. Examen, Sozialpädagogen*innen etc..

Kassenanerkennung 

Die Antragstellung auf Kassenanerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) der gesetzlichen Krankenkassen werden während der Ausbildung gemeinsam erarbeitet. 

Voraussetzung für die Anerkennung ist unter anderem eine entsprechende Grundqualifikation, zum Beispiel Pädagoge*in, (Sport-)Lehrer*in, Arzt/Ärztin, Psychologe*in, Sportwissenschaftler*in (Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor), Sport- und Gymnastiklehrer*in, Gesundheitspädagoge*in (Diplom, Master, Magister, Bachelor), Sozialpäd./-arbeiter*in (Abschlüsse Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor), etc.. 

Die erforderlichen Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen sind durch den Blaue Kreuz Diakonieverein e.V. als kassenanerkanntem Ausbildungsinstitut bei der „ZPP“ zentral hinterlegt. 

Weitere Informationen zur Kassenanerkennung finden Sie unter „Erläuterungen zur Umsetzung der Anforderungen und des einheitlichen Verfahrens für die Zertifizierung von Leistungsangeboten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V“ im „GKV-Leitfaden Prävention“, Kapitel 5.3 und auf den Seiten der ZPP.

Ausbildungsmodule (Kursinhalte) 

Unter anderem: Gruppendynamischer Einführungsworkshop mit Hinführung zur Thematik, Vorbereitung auf die Antragserstellung // Die wissenschaftlichen Grundlagentheorien zum Thema ‚Sucht‘ // Die aktuelle Situation des Suchtmittelmissbrauchs in Deutschland: Drogenpolitik – Gesetzgebung – Präventionsprogramme – Therapieprogramme; Jugend und Drogen – Das Suchthilfesystem // Präventionsprogramm 1 und 2 // Einführung in die Grundlagen des Gesundheitsmanagements (individuell-biografisch / systemisch) // ‚State of the Art‘ der Suchtberatung: Motivierende Gesprächsführung 1 und 2 // Betriebliche Suchtprävention // Abschluss und Sicherstellung des Präventionsprogrammes // Abschluss der Antragserstellung

Termine: 13.-15.5.22, 10.-12.6.22, 12.-14.8.22, 16.-18.9.22, 14.-16.10.22, 4.-6.11.22, 2.-4.12.22, 20.-22.1.23, 17.-19.2.23, 17.-19.3.23 

Zeitfenster jeweils Fr.: 17.00 – 20.00 // Sa.: 10.00 – 18.00. // So.: 10.00 – 14.00 Uhr

Ausbildungskosten: 250,00€ (mit Unterstützung von AKTION MENSCH)

Ort: Voraussichtlich Schwerte (Ruhr) – Corona bedingte Raumverlegung bzw. Onlinedurchführung (per MOODLE, Onlinebibliothek, Zoom etc.) ist möglich! 

Ansprechpartner und Anmeldungen: 

Bei eventuellen Fragen können Sie uns gerne ansprechen oder anmailen: 

Dr. Meinfried Jetzschke Ruf 02304 9969554 Mobil 0171 4414360 Mail: mj@bk-dv.de 

Homepage: www.bk-dv.de