AOK Rheinland / Hamburg verzichtet seit dem 01.01.2025 auf das Genehmigungsverfahren

Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns mitgeteilt, dass sie ab dem 01.01.2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) für Rehabilitationssport/Funktionstraining für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg verzichtet.

Die AOK Rheinland/Hamburg hat uns mitgeteilt, dass sie ab dem 01.01.2025 auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnung) für Rehabilitationssport/Funktionstraining für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg verzichtet. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist ab dem Verordnungsdatum 01.01.2025 nicht mehr erforderlich. Die ärztliche Verordnung ist dann mit der Teilnahmeerklärung als rechnungsbegründende Unterlage einzureichen. 

Diese Veränderungen gelten ausschließlich für die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg.  Alle weiteren Regelungen und Abrechnungsbestimmungen des Vertrags zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssportes bzw. Funktionstrainings mit den Krankenkassen-/verbänden werden von dieser Vorgehensweise nicht berührt.

Das heißt, die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg können direkt nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt mit dem Rehasport beginnen und müssen keine Kostenübernahmeerklärung durch die AOK Rheinland/Hamburg einholen. Der Leistungszeitraum (z.B. die 18 Monate) gelten ab der ersten Inanspruchnahme. Somit entsteht kein Druck, schnellstmöglich beginne zu müssen

Die sorgfältige Kontrolle der Verordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit liegt damit beim Leistungsanbieter. Bei Folgeverordnungen muss die medizinische Begründung des Arztes für die Notwendigkeit zur Fortführung des Rehabilitationssports zwingend unten auf der Vorderseite der Verordnung vermerkt sein.