Da die Inzidenz des Landes NRW nun konstant in Stufe 1 (<35) liegt, entfällt laut Coronaschutzverordnung in Kreisen und Städten, die auch in Stufe 1 liegen, der Negativtestnachweis beim Sport auch in geschlossenen Räumen. Kommunen können hier verschärfte Regelungen anwenden, daher empfehlen wir, sich vor Ort zu erkundigen. Eine Übersicht der Regelungen im Sport hat der LSB NRW erstellt: Coronaregeln_ab_28_05_2021_Stand_09.06.2021.pdf (lsb.nrw) und Test-Vorgaben_Sport_in_NRW-09-06-21.pdf (lsb.nrw). Die aktuellen Einstufungen der Kommunen/Städte erhalten Sie auf den Seiten des MAGS Arbeit.Gesundheit.Soziales | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)