Aktuelle Informationen zu den Vergütungssätzen

Zum 01. Januar 2023 gab es im Bereich Rehabilitationssport Neuerungen bei den Vergütungssätzen.

In folgenden Bereichen gibt es Neuerungen bei den Vergütungssätzen:

  • Vergütungssätze VDEK
    Der DBS und der VDEK haben sich auf neue Vergütungssätze einigen können. Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und die Günstigkeitsklausel ist weiterhin ausgesetzt. Die neuen Vergütungssätze haben ab dem 01. Januar 2023 Gültigkeit.
     
  • Vergütungssätze DRV Bund
    Die DRV-Bund hat zum 1. Januar 2023 die Vergütungssätze für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining angepasst. Weitere Informationen zu Leistungsbedingungen und Vergütungssätzen sind auf der Internetseite der DRV veröffentlicht.
     
  • Vergütungssätze DGUV/SVLFG
    Hier wurden ab dem 01. Januar 2023 gleichlautende Vergütungssätze wie mit dem VDEK beschlossen.
     
  • Vergütungssätze Primärkassen
    Die Verhandlungen mit den Primärkassen über die neuen Sätze sollen demnächst zum Abschluss gebracht werden. Die Ergebnisse werden wir dann unmittelbar bekanntgeben.
     
  • Herzinsuffizienz
    Auch zu diesem Thema müssen noch Vergütungssätze mit den Primärkassen ausgehandelt werden. Sobald alle benötigten Informationen vorliegen, leiten wir sie sofort weiter.

Eine Übersicht aller neuen Vergütungssätze finden Sie auf der Homepage im Bereich Rehabilitationssport oder hier.