Der Hauptvorstand des BRSNW hat sich in diesem Jahr sehr intensiv mit einer Änderung der Beitragsordnung beschäftigt und nach der Vorstellung und Diskussion in den Bezirksversammlungen nun final die Beitragsordnung beschlossen. Die geänderte Beitragsordnung, die zum 01.01.2026 in Kraft tritt und somit für die Beitragsrechnung 2026 bereits Anwendung findet, ist unter folgendem Link einzusehen. Die Änderungen und die Notwendigkeit der Änderungen möchten wir transparent erläutern. Die letzte Beitragsanpassung für die Beiträge im BRSNW erfolgte zeitnah zur Einführung des Euro im Jahr 2001 auf dem Verbandstag 2002. Seitdem sind die Beiträge im Verband trotz gestiegener Kosten insbesondere in den letzten Jahren stabil geblieben. Um die Angebote und Dienstleistungen des BRSNW für seine Mitglieder auch zukünftig zu sichern und weiterzuentwickeln, die gestiegenen Kosten stemmen zu können, den Verband zu einem modernen und zukunftsfähigen Verband zu entwickeln und insbesondere auch eine Planungssicherheit zu haben, ist eine Beitragserhöhung und Umstrukturierung des Beitragssystems zwingend notwendig. Daher wurden folgende Änderungen für die Erhebung des Beitrags beschlossen:
1. Die Beiträge für Vereine bis 499 Personen bleiben so, wie auf den Bezirksversammlungen vorgestellt, und erhöhen sich beim Pro-Kopf-Beitrag um 1,- € im Vergleich zu den bisherigen Beiträgen. Der Pro-Kopf-Beitrag für Kinder und Jugendliche und für Mitglieder mit geistiger Behinderung wird von 3,25 € auf 4,- € angehoben
2. Ab einer Personenzahl von 500 Personen entfällt der Pro-Kopf-Beitrag und der Beitrag wird ausschließlich durch eine Vereinspauschale erhoben. Dabei werden unterschiedliche Größenkategorien für die Vereine eingeführt.
3. Im Tarif B erhöht sich die Vereinspauschale von 75,- € auf 100,- € und der Pro-Kopf-Beitrag von 0,50 € auf 1,50 €.
4. Bei den außerordentlichen Mitgliedern erhöht sich die Vereinspauschale von 75,- € auf 100,- €.
Im Text der Beitragsordnung wurden folgende Punkte verändert:
1.1.2.1 => Verdeutlichung, dass die Grundlage der Beitragsberechnung die Anzahl der gemeldeten Personen ist
1.1.4 => Änderung von Vertreter zur Stimme, da ein Vertreter auch mehrere Stimmen haben kann
1.2.1 => Klarstellung, dass im Tarif B auch im ersten Jahr keine Beitragsrechnung erfolgt.
1.2.4 => Klarstellung der Stimmberechtigung für ordentliche Mitglieder im Tarif B
2.1 => Klarstellung, dass bei außerordentlichen Mitgliedern der Beitrag auch im Aufnahmejahr zu bezahlen ist
3.2 => Änderung von „gezahlten“ in „in Rechnung gestellte“ Beiträge, da Vereine zum Teil die Teilbeitragsrechnungen nicht bezahlt haben.
3.3 => Ergänzung einer 14-Tage-Zahlungsfrist für den Fall, dass Beitragsrechnungen erst nach dem 30.06. versendet werden
4. => Ergänzung des neuen Beschlusses des Hauptvorstandes und des neuen Datums des Inkrafttretens.
Für Rückfragen zu den aufgeführten Änderungen steht Ihnen das gesamte BRSNW-Team gerne zur Verfügung.
Gemeinsam mit seinen Mitgliedsvereinen und deren Mitgliedern möchten wir in der Zukunft noch viel mehr Menschen mit oder mit drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung von den vielfältigen Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in NRW begeistern und überzeugen „aktiv dabei“ zu sein.