Änderung von Lizenzverlängerungen mit Online-Fortbildungen

Seit 2020 können Lizenzen der 1.- 3. Lizenzstufe auch mit Online-Fortbildungsangeboten verlängert werden.

Zur Lizenzverlängerung von Lizenzen, die noch im Jahr 2022 verlängert werden sollen, können alle notwendigen Fortbildungsangebote online absolviert sein.

Online durchgeführte Fortbildungen, die im Jahr 2020, 2021 und 2022 absolviert wurden, können weiterhin in vollem erforderlichem Umfang zur Lizenzverlängerung ab dem 01. Januar 2023 herangezogen werden.

Online durchgeführte Fortbildungen ab dem 01. Januar 2023 werden nur noch mit maximal 8 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung anerkannt. Die weiteren benötigten Lerneinheiten müssen zwingend in Präsenz erfolgen.

Unter FAQ | BRSNW - Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW e.V. stellen wir Ihnen ein Infoblatt zur Lizenzbeantragung und -verlängerung zur Verfügung.