Änderung des DBS-Ausbildungssystem seit 01. Januar 2025!

Zum 01.01.2025 trat die vom Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) beschlossene Ausbildungsreform in Kraft.

Zum 01.01.2025 trat die vom Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) beschlossene Ausbildungsreform in Kraft.

Folgende Neuerungen wurden konzipiert:

Grundlagenblock wird zur Ausbildung zur „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“

Der Grundlagenblock 10 wurde in „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ umbenannt und wird von 90 auf 120 LE angehoben, hierbei werden die Inhalte des (ehemaligen) Blockes 100 Breitensport/Behindertensport integriert. Übungsleitende können nach erfolgreicher Absolvierung anschließend, anders als vorher, die DOSB-Lizenz „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ beantragen (innerhalb von 2 Jahren nach Ausbildungsbeginn). Mit der o. g. C-Lizenz können Übungsleitende bereits Breitensportangebote und auch Folgegruppen für Teilnehmende ohne ärztliche Verordnung im Behindertensport anleiten.

Die neue „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ Ausbildung wird in zwei Modulen vermittelt, welcher Vorqualifizierten einen verkürzten Einstieg gewährt. Beim BRSNW wird die Ausbildung zur „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ entweder als Kompaktlehrgang (beide Module in einem Lehrgang) als Block 10 oder für vorqualifizierte als verkürzte Ausbildung (Block 20) angeboten. Die „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ Ausbildung kann bereits mit vollendetem 16. Lebensjahr begonnen und auch sich noch in Ausbildung/Studium befindliche Teilnehmende können (nach individueller Überprüfung der bereits gelernten Inhalte) zur Ausbildung zugelassen werden. Die Lizenzbeantragung kann aber für Teilnehmende die sich noch in Ausbildung/Studium befinden erst nach dem erfolgreichem Ausbildungs-/ Studiumabschluss erfolgen.

Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Die Profilblöcke zur Erlangung der DOSB-Lizenz „Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation“ auf der 2. Lizenzstufe werden von ehemals 90 auf 72 LE (bzw. von 120 auf 102 LE im Profilblock „Innere Medizin“) verkürzt, da die Lerninhalte teilweise bereits in der Ausbildung zur „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ vermittelt werden. Die Ausbildung kann mit vollendetem 18. Lebensjahr begonnen und auch sich noch in Ausbildung/Studium befindliche Teilnehmende können (nach individueller Überprüfung der bereits gelernten Inhalte) zur Ausbildung zugelassen werden. Weiterhin bietet der BRSNW Sonderlehrgänge für Vorqualifizierte wie z.B. Physio-/Ergotherapeut*innen, Lehrer*innen aber auch Fitnesstrainer*innen an. Die Teilnahme an den Sonderlehrgängen erfolgt nach vorheriger Überprüfung der Vorqualifikationen.

Die Lizenzbeantragung kann aber für Teilnehmende die sich noch in Ausbildung/Studium befinden erst nach dem erfolgreichem Ausbildungs-/Studiumabschluss erfolgen. Die Ausbildung zur „Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation“ wird, wie alle anderen Ausbildungen im DBS, mit der Antragsstellung des Lizenzantrages über das Qualifizierungsportal (www.brsnw-qualifizierung.de), welcher innerhalb von 2 Jahren nach Ausbildungsbeginn erfolgen muss, abgeschlossen.

Leistungssport

Im Bereich Leistungssport kann nach Absolvierung der 1. Lizenzstufe die Lizenz „Trainer*in C Leistungssport für Menschen mit Behinderung“ beantragt werden (innerhalb von 2 Jahren nach Ausbildungsbeginn) beantragt werden. Die Themen aus den ehemaligen Blöcken 10 und 300 werden dabei zusammengeführt und erhalten mehr sportartspezifische Inhalte. Dies erfolgt in Kooperation mit den jeweiligen Fachverbänden.