2-G-plus-Regelung in den Qualifizierungsmaßnahmen

Wir möchten die Teilnahme an unseren Qualifizierungsmaßnahmen so sicher wie möglich gestalten, daher werden alle BRSNW-Qualifizierungsmaßnahmen (Aus- und Fortbildungslehrgängen sowie Qualitätszirkeltagen), die in Präsenz stattfinden, weiterhin unter Einhaltung der 2G+ Regelung für alle Teilnehmende durchgeführt.

Wir möchten die Teilnahme an unseren Qualifizierungsmaßnahmen so sicher wie möglich gestalten, daher werden alle BRSNW-Qualifizierungsmaßnahmen (Aus- und Fortbildungslehrgängen sowie Qualitätszirkeltagen), die in Präsenz stattfinden, weiterhin unter Einhaltung der 2G+ Regelung für alle Teilnehmende durchgeführt.

Unter der 2G+ Regelung ist die Teilnahme an den BRSNW Qualifizierungsmaßnahmen nur Teilnehmenden gestattet, die gemäß der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung NRW entweder genesen und/oder vollständig geimpft sind und einen offiziellen tagesaktuellen negativen Coronatest (kein Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden ist, oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, nachweisen können. Dies gilt auch für geboosterte Teilnehmende.

Der Nachweis über die Impfung/Genesung und Testung ist jeweils zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme der Lehrgangsleitung vorzulegen. Bei Maßnahmen, die über mehrere Tage am Stück gehen, sind weitere Test-Nachweise alle 3 Tage vorzuzeigen.

Das heißt:

  • Bei Lehrgängen, die am Samstag und Sonntag stattfinden, ist der Testnachweis nur am Samstag zu erbringen.
  • Bei Lehrgängen, die z.B. Montag bis Donnerstag stattfinden, ist der Testnachweis am Montag und Mittwoch zu erbringen.
  • Bei Lehrgängen, die z.B. Montag bis Freitag stattfinden, ist der Testnachweis am Montag, Mittwoch und Freitag zu erbringen.

Des Weiteren ist das Tragen von medizinischen Masken in unseren Qualifizierungsmaßnahmen, außer beim Sport selbst, einzuhalten.