Liebe Sportfreund*innen,
seit März 2020 begleitet uns die Corona-Pandemie in unserem Alltag. Die zur Eindämmung des Virus notwendigen Beschränkungen der verschiedenen Corona-Schutzverordnungen haben auch den Sport in erheblichem Maße beeinträchtigt und in Teilen gänzlich zum Erliegen gebracht.
Im Kontext der Entwicklungen der Pandemie zeichnet sich nun ab, dass bei konstant niedrigen landesweiten Inzidenzwerten weitere Öffnungsschritte durch die Landesregierung (Grundlage hierfür sind die Bestimmung in der Corona-Schutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung) erfolgen und kommunalen Ordnungsbehörden die derzeit bestehenden Maßnahmen lockern können. Hiervon kann auch der Sport betroffen sein.
Für viele Vereine und Verbände geht es nun darum, wie die Mitglieder in den Vereinen wieder an das Sporttreiben herangeführt werden können. Bei vielen Mitgliedern besteht auch Unsicherheit, ob es schon sinnvoll ist in den Sport, insbesondere in den Rehabilitationssport, wieder einzusteigen.
Mit diesem Newsletter möchten wir unseren Vereinen Hilfestellungen zur Wiederaufnahme des Sports zur Verfügung stellen. In der Rubrik Rahmenbedingungen, möchten wir Ihnen noch einmal die weiterhin notwendigen Hygienemaßnahmen ans Herz legen, die Sie im Hygienekonzept des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) wiederfinden, das auf den DOSB Leitplanken aufbaut. Insbesondere für den Rehabilitationssport haben der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) und der BRSNW Empfehlungen zur Wiederaufnahme zusammengestellt.
Viele der Sporttreibenden in den Vereinen haben Corona bedingt eine längere Pause machen müssen und fühlen sich jetzt unsicher. In der Rubrik Medizin finden Sie hierzu Hinweise zur Sporttauglichkeit und zur Einordnung für Covid-19 Betroffene in den Rehabilitationssport.
Für eine Sportgruppe ist es notwendig, dass sie eine qualifizierte Übungsleitung haben, die die Mitglieder begeistert und vor allem auch fachlich auf dem aktuellen Stand ist. In der Rubrik Qualifizierung finden Sie daher Informationen zur Ausbildung, zu Online-Fortbildungen und einem Online Quick-Fit-Seminar.
Sobald das gemeinsame Sporttreiben unter den aktuellen Bedingungen wieder möglich ist, müssen wir die Mitglieder in den Vereinen und Gruppen erreicht werden.
In der Rubrik Öffentlichkeitsarbeit möchten wir Ihnen abschließend Tipps zum Thema Grafiken, Fotos und Videos geben, die Sie bei der Erstellung von Informationen unterstützen sollen.
Lassen Sie uns gemeinsam den Start verantwortungsvoll vorbereiten und seien Sie mit uns jetzt erst recht „aktiv dabei“!
Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen eine Hilfestellung an die Hand geben, die Ihnen einen sicheren Wiedereinstieg in den (Rehabilitations-)Sport für das gemeinsame Sport- und Bewegungsangebot ermöglichen kann.
Die Checkliste dient zur Orientierung für relevante Punkte, deren Beachtung und Einhaltung zum Wohle Aller beitragen kann und ein gemeinsames Miteinander ermöglicht. Neben der druckbaren Checkliste erläutern wir auch in einem kurzem Video die einzelnen Punkte der Liste.
Erklärvideo zur Checkliste
Die Checkliste als ausfüllbare PDF Datei
(nach dem Download der Datei können Sie auch ihr Logo als Bilddatei einfügen)
Einverständniserklärung Teilnehmer*in zur Teilnahme am Rehabilitationssport während der Corona-Pandemie
Hygieneschilder Druckversion
Auf Grundlage der DOSB Leitplanken haben der Landessportbund NRW und der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW die folgenden Empfehlungen für die Wiederaufnahme von Rehabilitationssportangeboten und anderen Bewegungsangeboten für Menschen mit oder mit drohender Behinderung erarbeitet. Wird im Konzept von Rehasport gesprochen, so können viele Elemente natürlich auch zur Wiederaufnahme des Vereinssport genutzt werden.
Empfehlungen des LSB NRW und des BRSNW zur Wiederaufnahme des Rehabilitationssports
Das Konzept basiert auf den zehn „DOSB-Leitplanken“ aus dem Frühjahr 2020 zum Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Sporttreiben nach dem Lockdown, den über 60 sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände und zahlreichen auch international anerkannten Hygiene-Konzepten von Verbänden und Veranstaltern in Deutschland.
Der DOSB hat gemeinsam mit dem erfahrenen Dienstleister APA in einem Hygiene-Rahmenkonzept die Erfahrungen im Sport im Sinne bewährter Best-Practice-Beispiele aufbereitet und mit einer einheitlichen Bildsprache versehen sowie einer Prüfung durch den TÜV Rheinland unterzogen.
Wir haben die Leitplanken für ihre Nutzung visualisiert.
HIER finden Sie alle Bilder als PDF zum download
Wir haben 10 druckfreundliche Schilder mit den wichtigsten Hygiene- und Verhaltensregeln für Ihre Sportstätten entworfen.
HIER finden Sie die einzelnen Hinweisschilder als PDF zum Download.
Kurzatmigkeit, Veränderungen am Herzen oder auch orthopädische Probleme durch lange Liegedauer und Muskelabbau – eine COVID-19-Erkrankung kann viele Auswirkungen haben. Daher muss die Zuordnung der Betroffenen in die Rehabilitationssportgruppen individuell erfolgen.
Welche neuen, Corona-spezifischen Codes auf den Rehabilitations-sportverordnungen zu finden sein können und wie die Betroffenen entsprechend der Diagnosestellung der verordnenden Ärzt*innen eingruppiert werden sollten, hat der DBS in einer Übersicht zusammengefasst.
Nach längerer sportlicher Pause können Unsicherheiten bei den Mitgliedern auftreten. Die Teilnehmer*innen können sich bei Ihrem Hausarzt*ärztin oder Ihrer Krankenkasse nach einer Überprüfung einer Sporttauglichkeit erkundigen. Das gibt Sicherheit, beugt Risiken vor und bereitet optimal auf den sportlichen Wiedereinstieg vor.
Wer mehr zum Gesund bleiben wissen möchte, findet hier einen Artikel und Tips zum Thema Resilienz - der psychischen Widerstandskraft.
Sie möchten Übungsleiter*in werden? Der BRSNW führt Sie zur Lizenz und zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Sportangebot zielgruppengerecht gestalten.
Auch in der aktuellen Situation führen wir Ausbildungen durch. Wenn die Durchführung der Ausbildung aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung nicht in Präsenz möglich sein sollte, so wird die Ausbildung digital durchgeführt.
Bis zu 50% der Ausbildung führen wir digital, die weiteren 50% führen wir mit Ihnen in Präsenz durch.
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Sie sind bereits lizenziert? Um Ihre Lizenz DOSB-Übungsleiter*in Lizenz (z.B. B-Lizenz Sport in der Rehabilitation) zu verlängern, sind mindestens 15 Lerneinheiten Fortbildung in ihrem Gültigkeitszeitraum nachzuweisen. Alle angebotenen Fortbildungslehrgänge des BRSNW führen zur Lizenzverlängerung – profilbezogen ebenso wie profilübergreifend. Nutzen Sie die Vielfalt!
Online-Fortbildungen zur Lizenzverlängerung ihrer Übungsleiter*in B-Lizenz Sport in der Rehabilitation finden sie auf unserem Qualifizierungsportal www.brsnw-qualifizierung.de
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Und wer etwas mehr in die Materie eintauchen möchte, kann sich HIER genauer einlesen!