Qualifizierung

Ausbildungsreform im DBS zum 01.01.2025

Der organisierte Sport entwickelt sich kontinuierlich weiter, neue medizinische und sportwissenschaftliche Erkenntnisse sowie technologische Hilfsmittel spielen eine immer größere Rolle. Das macht eine Anpassung der Ausbildung für den Sport für Menschen mit Behinderung erforderlich. 

Folgende Neuerungen wurden konzipiert: 

Nach Absolvierung der Lizenzstufe 1 kann die Lizenz „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ (ÜL-C) mit Vereinsbestätigung eines BRSNW-Mitgliedsvereins beantragt werden. Der ehemalige Grundlagenblock 10 wird von 90 auf 120 LE angehoben, hierbei werden die Inhalte des (ehemaligen) Blockes 100 Breitensport/Behindertensport integriert. Übungsleitende können somit mit der C-Lizenz bereits Breitensportangebote und auch Folgegruppen für Teilnehmende des verordneten Rehabilitationssports ohne ärztliche Verordnung anleiten. 

Auch die Trainer*in C Ausbildung im Bereich Leistungssport wurde neukonzipiert. Die Durchführung der Trainer*in C Ausbildung erfolgt sportartspezifisch. 

Die ÜL-C und Trainer*in C Ausbildung kann bereits mit vollendetem 16. Lebensjahr begonnen werden.  

Die Profilblöcke zur Erlangung der Lizenz „Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation“ werden von ehemals 90 auf 72 LE (bzw. von 120 auf 102 LE im Profilblock „Innere Medizin“) verkürzt. Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen der ÜL-B Ausbildung im Rahmen der Ausbildung des DBS ist: 

  • Vollendung des 18. Lebensjahres  

  • Erfolgreicher Abschluss der ÜL-C Breitensport-Behindertensport Ausbildung  

oder  

  • Eine gültige Lizenz ÜL-C Breitensport-Behindertensport oder ÜL-B Sport in der Rehabilitation eines anderen Profilblocks 

Teilnehmer*innen an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. 

So können z.B. Inhaber*innen der ÜL-C Breitensport, ÜL-C Präventionssport aber auch Trainer*innen-C eines Spitzenverbandes (des organisierten Sports) an der verkürzten ÜL-C Breitensport-Behindertensport Ausbildung (Block 20) teilnehmen. 

Der BRSNW bietet auch in 2025 Sonderlehrgänge für vorqualifizierte Lehrer*innen (Sport- und Gymnastiklehrer*innen, Diplom Sportlehrer*innen und Diplom Sportwissenschaftler*innen), Physio- und Ergotherapeut*innen sowie Fitnesstrainer*innen zur Erlangung der Lizenz „Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation“ 

Kontaktieren Sie uns gerne bei Nachfragen zur Anerkennung Ihrer Ausbildung oder Studienganges.