Jede*r Schwimmer*in der Mitglied in einem DSV-Verein ist, eine DSV ID-Nr. besitzt und sportgesund ist darf bei Wettkämpfen starten. Mit und ohne Handicap.
Jede*r wird so gewertet, wie es die Wettkampfbestimmungen vorgeben.
Beispiel: Wenn jemandem eine Hand fehlt, kann er bei Brust nicht mit beiden Händen gleichzeitig anschlagen, d.h. er würde disqualifiziert.
Der Schwimmer*in müsste bei einem DSV-Wettkampf einen Klassifizierungsnachweis vorlegen.
Schwimmer*in müssen sich durch einen ausgebildeten Landesklassifizierer*in klassifizieren lassen.
Entsprechende Ansprechpartner*innen findet man auf der Seite www.abteilung-schwimmen.de.
Nach Abschluss der Klassifizierung bekommt man automatisch einen Klassifizierungsnachweis zur Vorlage
bei DSV-Wettkämpfen.
Es gibt eine Landes-, Nationale- und eine Internationale- Klassifizierung. Informationen hierzu findet man unter:
http://www.abteilung-schwimmen.de/pages/Klassifizierung/Infoblatt_Klassifizierung_Abt_Schwimmen.pdf
Bei Menschen mit einer Lern-, bzw. geistigen Einschränkungen (Startklasse S14), kann die Förderschule oder die Werkstatt den Bogen zu finden unter
http://www.abteilung-schwimmen.de/pages/Downloads/formular_beurteilungsskala.pdf
ausfüllen, dieser muss dann beim Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW (BRSNW) eingereicht werden.
Schwimmer mit eine Sehbehinderung können diese beim Augenarzt bestätigen lassen. Diese Unterlagen müssen dann bei der Beauftragten für Klassifizierung beim DBS Annett Juvier eingereicht werden.
Kontaktdaten und weitere Informationen zur Klassifizierung finden Sie auf der Seite:
Voraussetzungen für eine Klassifizierung sind:
Vereine in NRW findet man auf der Homepage des BRSNW www.brsnw.de
DBS Startpässe und Sport-Gesundheits-Pässe bekommt man in NRW direkt beim BRSNW. Sendet hierzu eine E-Mail an brsnw@brsnw.de.
In den Startpässen wird neben den persönlichen Angaben (Name, Verein, Anschrift) usw. die Startklasse bescheinigt.
In den Sport-Gesundheits-Pässen wird neben den persönlichen Angaben auch das Handicap in einer Kurzbeschreibung durch den Arzt hinterlegt. Außerdem hinterlegt der Hausarzt/Kinderarzt die „Sportärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit“ die ab Untersuchung 1 Jahr gültig bleibt.
Eine Erstregistrierung erfasst den Sportler*in in der Datenbank des DBS. Der Sportler*in erhält, wie beim DSV eine ID, die ihn berechtigt, sowohl klassifiziert zu werden als auch sein Startrecht bei DBS-Wettkämpfen auszuüben. Das Formular befindet sich unter:
http://www.abteilung-schwimmen.de/pages/Downloads/Erstregistrierung.pdf
Bitte darauf achten, auch die Registrierungsgebühr in Höhe von 10,00 € an den DBS zu überweisen.
Fragen zur Erstregistrierung beantwortet auch die Sachbearbeiterin Schwimmen im DBS, Ulrike Hentschel
Das der gültige Gesundheitspass immer mitgeführt wird (nur bei DBS-Wettkämpfen). Oder es gibt eine hinterlegte gültige Bestätigung über die sportliche Gesundheit im Verein (meist in DSV-Vereinen).
Das der Klassifizierungsnachweis dem Schiedsrichter vor Wettkampfbeginn vorgelegt wird.
Man kann ihn auch schon bei der Meldung mit einschicken, so kann sich der Ausrichter bzw. Schiedsrichter schon darauf einstellen.
Alles was ihr braucht findet Ihr auf der Seite: www.abteilung-schwimmen.de
Dort ist alles sehr übersichtlich angelegt.
Unsere Fachleute geben gerne Auskunft! Bitte senden Sie eine E-Mail an:
Landestrainer Schwimmen: Mitja Zastrow
E-Mail: zastrow@brsnw.de
Tel.: 0203-7174-151
Co-Landestrainer Schwimmen: Pascal Hartwich
E-Mail: hartwich@brsnw.de
Tel.: 0203-7174-172