Vereine und Ehrenamtliche können sich über Steuererleichterungen freuen

Der Bundestag und Bundesrat haben mit dem Jahressteuergesetz wichtige Änderungen in der Besteuerung von gemeinnützigen Körperschaften beschlossen. Für die rund 1.400 BRSNW-Mitgliedsvereine und ihre Engagierten dürfte dies zu vorweihnachtlicher Begeisterung führen.

Die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter*innen und Ehrenamtliche werden ab 2021 nachhaltig erhöht.

Ab Januar 2021 steigt die Übungsleiterpauschale von derzeit 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro. Mit der Erhöhung der Pauschalen erhalten Übungsleiter*innen, Trainer*Innen und Vereinsengagierte eine erhebliche steuerliche Entlastung – damit soll das Ehrenamt weiter gestärkt werden.

Darüber hinaus wird es zusätzliche Entlastungen geben, wenn Vereine ihre Kasse durch weitere Einnahmen aufbessern. Der Freibetrag im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Dadurch unterliegen wirtschaftliche Nebeneinkünfte, wie z.B. aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, erst ab dieser neuen Grenze der Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht. Zugleich werden durch das neue Gesetz vor allem kleinere Vereine in der Bürokratie entlastet. So wird die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge von 200 Euro auf 300 Euro angehoben. Zudem entfällt für Vereine mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung.

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