Nach einer Beschwerde des DOSB beim Bundesministerium der Finanzen konnte jedoch eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Sportvereine erwirkt werden.
Konnte im vergangenen Jahr hierzu eine allgemeingültige Regelung getroffen werden, so teilt der DOSB nun mit, dass durch eine Regelung in der „Transparenzregistergebührenverordnung“ jeder Verein einen eigenen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen muss.
Die Frist hierfür ist der 31.12.2020.
Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte ferner umfassen (kann auch nachgereicht werden):
- einen aktuellen Freistellungsbescheid
- einen Vereinsregisterauszug
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.
Wir bedauern diesen zusätzlichen, für eine Gebührenbefreiung jedoch notwendigen, Aufwand für Sie als Vereinsvorstände.