Sportabzeichen: Nachweisfrist zur Schwimmfertigkeit verlängert

Durch den erneuten Lockdown, der nach heutigem Stand bis mindestens 10. Januar 2021 gelten soll, sind auch die Schwimmbäder betroffen. Deswegen wurde die Nachweisfrist zur Schwimmfertigkeit bis zum 30.06.2021 verlängert.

Durch den erneuten Teil-Lockdown ab 2. November, von dem auch die Schwimmbäder betroffen sind, hat sich der DOSB nach Absprache mit dem DSV zu folgender Maßnahme entschlossen.

Um den Nachweis der Schwimmfertigkeit oder auch die Schwimmdisziplin in den Gruppen Ausdauer und Schnelligkeit zu erfüllen, erhalten alle die Möglichkeit, dies bis zum 30. Juni 2021 nachzuholen und auf der Prüfkarte für 2020 einzutragen. Diese kann dann bei den zuständigen LSB/KSB/SSB etc. eingereicht werden und es erfolgt die Beurkundung für 2020.

Hiermit soll allen Absolventen, die bis jetzt schon Leistungen für 2020 erbracht haben und denen nur noch Leistungen im Schwimmen fehlen, das Ablegen auch für das Jahr 2020 ermöglichen.