Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen 2020

Minister Karl-Josef Laumann hat den Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2020 ausgelobt.

© Broschüre Inklusionspreis / MAGS NRW

Das Land NRW hat den Inklusionspreis 2020 ausgeschrieben.

Zum Schwerpunktthema „Teilhabe durch Digitalisierung“ winken insgesamt drei Preise: Der 1. Preis ist mit 5.000 Euro dotiert, der 2. Preis mit 4.000 Euro und der 3. Preis mit 3.000. Darüber hinaus werden Fachpreise vergeben in den Kategorien „Arbeit und Qualifizierung“, „Freizeit und Kultur“, „Schulische, außerschulische und frühkindliche Bildung“ und „Barrieren abbauen – Zugänge schaffen“ sowie ein Sonderpreis der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, zum Thema Sport und ein Sonderpreis der NRW-Stiftung zum Thema „Heimat ohne Hindernisse“.

Die Fach- und Sonderpreise sind mit jeweils 3.000 Euro dotiert.

Bewerben können sich Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Schulklassen, die sich dem Thema Inklusion widmen.

Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2020. Die feierliche Preisverleihung durch Minister Laumann findet voraussichtlich Mitte Juni statt

Die entsprechende Broschüre finden Sie auf der rechten Seite oder hier.

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