Im Jahr 2021 haben bundesweit zahlreiche Vereine Gebührenbescheide für die Listung ihrer Organisation im Transparenzregister erhalten.
Auf Grundlage des Geldwäschegesetztes wird dieses Register von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt.
Für unsere Mitgliedsvereine bedeutete dies Folgendes:
Wurde bis zum 31.12.2020 ein Antrag auf Gebührenbefreiung entsprechend den formalen Empfehlungen des DOSB gestellt, betraf die Zahlungsaufforderung nur die Jahre 2017 bis 2019. Eine Gebührenbefreiung war für das jeweils laufende Jahr bzw. zukünftige Jahre wirksam.
Ab 2024 soll kein Antrag auf Gebührenbefreiung mehr notwendig sein, da sie dann automatisiert erfolgen soll – und zwar, ohne dass die Vereinigungen tätig werden müssen. Denn ab dem 1. Januar 2024 soll das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern errichtet sein. Darin sind auch die Körperschaften geführt, die die Voraussetzungen gemäß §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung NRW unter Informationen zum Transparenzregister | Engagiert NRW.
Das Transparenzregister ist unter folgender Verlinkung zu finden: Transparenzregister.