Aktuelle Informationen zum Transparenzregister

Im vergangenen Jahr informierte der BRSNW über die mögliche Befreiung gemeinnütziger Vereine von Gebühren für das Transparenzregister.

Da derzeit vom Bundesanzeiger Verlag, der auf Grundlage des Geldwäschegesetztes mit der Führung des Transparenzregister beauftragt ist, rückwirkende Gebührenbescheide für die Jahr 2017 bis 2020 versendet werden, hat der DOSB die wichtigsten Informationen für Sportvereine hier zusammengefasst.  

Um vermeidbare Kosten zu umgehen, denken Sie bitte an eine Gebührenbefreiung, die Sie unter folgendem Link stellen können: Transparenzregister 

Sollten Sie bereits eine rückwirkende Zahlungsaufforderung erhalten haben, so sollten Sie dieser nachkommen. Bitte prüfen Sie im Vorfeld jedoch die Echtheit des Schreibens. Gebührenbescheide werden ausschließlich von der registerführenden Stelle – der Bundesanzeiger Verlag GmbH – postalisch versendet.  
 
Bei weitere Fragen zum Transparenzregister steht Ihnen der BRSNW gerne zur Verfügung.