Ab 01. August 2019: Allgemeine Geschäftsordnung tritt in Kraft

Auf seiner letzten Sitzung hat der Vorstand des BRSNW eine Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) für die Organe und Gremien des BRSNW beschlossen, die zum 01.08.2019 in Kraft tritt.

Die Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) bildet zukünftig die Grundlagen für die Verfahrensweisen bei Sitzungen u.a., was einen weiteren Schritt in Sachen „Transparenz“ darstellt. Gerade bei Themen wie Wahlen oder die Behandlung von Anträgen in Sitzungen treten immer wieder Fragen auf. Diese sollten nun mit der AGO beantworten sein. Sofern ergänzende, spezifische Reglungen für bestimmte Organe oder Gremien erforderlich sind, können diese in einer ergänzenden Ordnung festgeschrieben werden.

Die AGO ist in der Rubrik Downloads im Bereich Über-Uns als Download verfügbar.